Grundsteuer Altenstadt an der Waldnaab

Hier finden Sie alle relevanten Infos zur Grundsteuer in Altenstadt an der Waldnaab (Gemeinde in Bayern).

Grundsteuer Hebesatz Altenstadt an der Waldnaab

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 320 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

320 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Altenstadt an der Waldnaab mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Altenstadt an der Waldnaab per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Mittel beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Bayern mit bis zu 5.000 Einwohnern 352,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Altenstadt an der Waldnaab 10,25 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Neustadt an der Waldnaab 330 % und in Störnstein 300 %. Die Grundsteuer in Bayreuth wird anhand eines Hebesatzes von 430 % berechnet.

Nachbargemeinden von Altenstadt an der Waldnaab

Altenstadt an der WaldnaabGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Parkstein 300 %
Altenstadt an der Waldnaab 320 %
Neustadt an der Waldnaab 330 %
Kirchendemenreuth 350 %
Weiden in der Oberpfalz 400 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2023

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Altenstadt an der Waldnaab

In Bayern berechnet sich die reformierte Grundsteuer nach dem Flächenmodell wie folgt:

Grundsteuer Altenstadt an der Waldnaab berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Messbetrag 51,13 €
×
Hebesatz 320,00 %
=
Grundsteuer 2025 163,62 Euro

Wie sich die Höhe des Messbetrags für die Grundsteuer in Altenstadt an der Waldnaab bestimmt, ist in Bayern von der Grundstücksfläche sowie der Wohn- und Nutzfläche abhängig.

Grundsteuer Rechner Altenstadt an der Waldnaab

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Altenstadt an der Waldnaab

Für eine Wohnung mit einer anteiligen Grundstücksfläche von 133 qm (Wohnfläche 197 qm) in Altenstadt an der Waldnaab beträgt der Grundsteuermessbetrag 74,26 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Altenstadt an der Waldnaab beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 237,63 €.

Grundsteuermessbetrag
74,26 €
× Hebesatz
320 %
= Grundsteuer
237,63 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Altenstadt an der Waldnaab

Für ein 97 qm großes Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 273 qm in Altenstadt an der Waldnaab beläuft sich der Grundsteuermessbetrag auf 44,87 € und die Grundsteuer beträgt damit 143,58 €.

Grundsteuermessbetrag
44,87 €
× Hebesatz
320 %
= Grundsteuer
143,58 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Altenstadt an der Waldnaab

Der Grundsteuermessbetrag für ein Zweifamilienhaus in Altenstadt an der Waldnaab mit 90 qm Wohnfläche und einer Grundstücksgröße von 180 qm beträgt 38,69 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 123,81 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuermessbetrag
38,69 €
× Hebesatz
320 %
= Grundsteuer
123,81 €

Der Grundsteuermessbetrag wird in allen Beispielsfällen durch das Finanzamt Weiden i.d.Opf. festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Altenstadt an der Waldnaab.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Altenstadt an der Waldnaab aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Altenstadt an der Waldnaab.

Aktuelles zur Grundsteuer in Altenstadt an der Waldnaab

Informieren Sie sich hier, ob Altenstadt an der Waldnaab eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Altenstadt an der Waldnaab

Keine Veränderung:

Die Grundsteuer B hat sich seit 2008 nicht geändert.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Altenstadt an der Waldnaab

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 438.872,00 €
Gewerbesteuer 2.378.061,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 2.387.002,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 246.408,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 4.779 Einwohnern in Altenstadt an der Waldnaab betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 91,83 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Altenstadt an der Waldnaab

Der Hebesatz (Grundsteuer B) in Altenstadt an der Waldnaab beträgt 320 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Altenstadt an der Waldnaab hängt vom Messbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann geltenden Hebesatz ab. Altenstadt an der Waldnaab wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich bis Ende 2024 oder spätestens Anfang 2025 neu festsetzen.
In Altenstadt an der Waldnaab (Bayern) berechnet sich die reformierte Grundsteuer nach dem Flächenmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)