Grundsteuer Bergen

Hier finden Sie alle wichtigen Angaben zur Grundsteuer in Bergen (Gemeinde in Bayern).

Grundsteuer Hebesatz Bergen

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 360 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

360 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Bergen mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Bergen per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Durchschnittlich beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Bayern mit bis zu 5.000 Einwohnern 352,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Bergen 2,04 % über dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Vachendorf 330 % und in Siegsdorf 300 %. Die Grundsteuer in Rosenheim wird anhand eines Hebesatzes von 480 % berechnet.

Nachbargemeinden von Bergen

BergenGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Siegsdorf 300 %
Staudach-Egerndach 300 %
Vachendorf 330 %
Grabenstätt 350 %
Bergen 360 %
Ruhpolding 430 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Bergen

In Bayern bestimmt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Flächenmodell wie folgt:

Grundsteuer Bergen berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Messbetrag 61,37 €
×
Hebesatz 360,00 %
=
Grundsteuer 2025 220,93 Euro

Wie sich die Höhe des Messbetrags für die Grundsteuer in Bergen bestimmt, ist in Bayern von der Grundstücksfläche sowie der Wohn- und Nutzfläche abhängig.

Grundsteuer Rechner Bergen

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Bergen

Für eine Wohnung mit einer anteiligen Grundstücksfläche von 50 qm (Wohnfläche 100 qm) in Bergen beträgt der Grundsteuermessbetrag 37,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Bergen beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 133,20 €.

Grundsteuermessbetrag
37,00 €
× Hebesatz
360 %
= Grundsteuer
133,20 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Bergen

Für ein 84 qm großes Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 226 qm in Bergen beläuft sich der Grundsteuermessbetrag auf 38,44 € und die Grundsteuer beträgt damit 138,38 €.

Grundsteuermessbetrag
38,44 €
× Hebesatz
360 %
= Grundsteuer
138,38 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Bergen

Der Grundsteuermessbetrag für ein Zweifamilienhaus in Bergen mit 126 qm Wohnfläche und einer Grundstücksgröße von 201 qm beträgt 52,13 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 187,67 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuermessbetrag
52,13 €
× Hebesatz
360 %
= Grundsteuer
187,67 €

Der Grundsteuermessbetrag wird in allen Beispielen durch das Finanzamt Traunstein festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Bergen.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Bergen aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Bergen.

Aktuelles zur Grundsteuer in Bergen

Informieren Sie sich hier, ob Bergen eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Bergen

Keine Veränderung:

Die Grundsteuer B hat sich seit 2008 nicht geändert.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Bergen

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 626.532,00 €
Gewerbesteuer 1.393.025,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 3.241.900,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 166.543,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 4.910 Einwohnern in Bergen betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 127,60 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Bergen

Der Hebesatz (Grundsteuer B) in Bergen beträgt 360 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Bergen hängt vom Messbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann geltenden Hebesatz ab. Bergen wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich bis Ende 2024 oder spätestens Anfang 2025 neu festsetzen.
In Bergen (Bayern) bestimmt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Flächenmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)