Grundsteuer Nußdorf

Hier finden Sie alle wesentlichen Infos zur Grundsteuer in Nußdorf (Gemeinde in Bayern).

Grundsteuer Hebesatz Nußdorf

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 440 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

440 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Nußdorf mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Nußdorf per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Durchschnitt beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Bayern mit bis zu 5.000 Einwohnern 352,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Nußdorf 24,71 % über dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Vachendorf 330 % und in Traunstein 375 %. Die Grundsteuer in Rosenheim wird anhand eines Hebesatzes von 480 % berechnet.

Nachbargemeinden von Nußdorf

NußdorfGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Chieming 330 %
Traunreut 350 %
Traunstein 375 %
Nußdorf 440 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Nußdorf

In Bayern bestimmt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Flächenmodell wie folgt:

Grundsteuer Nußdorf berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Messbetrag 65,00 €
×
Hebesatz 440,00 %
=
Grundsteuer 2025 286,00 Euro

Wie sich die Höhe des Messbetrags für die Grundsteuer in Nußdorf bestimmt, ist in Bayern von der Grundstücksfläche sowie der Wohn- und Nutzfläche abhängig.

Grundsteuer Rechner Nußdorf

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Nußdorf

Für eine Eigentumswohnung mit einer anteiligen Grundstücksgröße von 60 qm (Wohnfläche 118 qm) in Nußdorf beträgt der Grundsteuermessbetrag 43,70 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Nußdorf beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 192,28 €.

Grundsteuermessbetrag
43,70 €
× Hebesatz
440 %
= Grundsteuer
192,28 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Nußdorf

Für ein 200 qm großes Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 595 qm in Nußdorf beläuft sich der Grundsteuermessbetrag auf 93,80 € und die Grundsteuer beträgt damit 412,72 €.

Grundsteuermessbetrag
93,80 €
× Hebesatz
440 %
= Grundsteuer
412,72 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Nußdorf

Der Grundsteuermessbetrag für ein Zweifamilienhaus in Nußdorf mit 83 qm Wohnfläche und einer Grundstücksgröße von 141 qm beträgt 34,69 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 152,64 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuermessbetrag
34,69 €
× Hebesatz
440 %
= Grundsteuer
152,64 €

Der Grundsteuermessbetrag wird in allen Beispielen durch das Finanzamt Traunstein festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Nußdorf.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Nußdorf aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Nußdorf.

Aktuelles zur Grundsteuer in Nußdorf

Informieren Sie sich hier, ob Nußdorf eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Nußdorf

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Wohnungen ist seit 2015 um 33,3 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Nußdorf

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 403.984,00 €
Gewerbesteuer 1.284.252,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 1.730.643,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 120.740,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 2.433 Einwohnern in Nußdorf betrug die Grundsteuer durchschnittlich 166,04 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Nußdorf

Der Hebesatz (Grundsteuer B) in Nußdorf beträgt 440 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Nußdorf hängt vom Messbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann geltenden Hebesatz ab. Nußdorf wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich bis Ende 2024 oder spätestens Anfang 2025 neu festsetzen.
In Nußdorf (Bayern) bestimmt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Flächenmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)