Grundsteuer Buckenhof

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Ermittlung der Grundsteuer in Buckenhof (Gemeinde in Bayern).

Grundsteuer Hebesatz Buckenhof

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 340 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

340 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Buckenhof mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Buckenhof per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Durchschnitt beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Bayern mit bis zu 5.000 Einwohnern 352,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Buckenhof 3,77 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Uttenreuth 450 % und in Spardorf 390 %. Die Grundsteuer in Erlangen wird anhand eines Hebesatzes von 590 % berechnet.

Nachbargemeinden von Buckenhof

BuckenhofGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Buckenhof 340 %
Spardorf 340 %
Uttenreuth 340 %
Erlangen 425 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2023

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Buckenhof

In Bayern bestimmt sich die reformierte Grundsteuer nach dem Flächenmodell wie folgt:

Grundsteuer Buckenhof berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Messbetrag 51,77 €
×
Hebesatz 340,00 %
=
Grundsteuer 2025 176,02 Euro

Wie sich die Höhe des Messbetrags für die Grundsteuer in Buckenhof berechnet, ist in Bayern von der Grundstücksfläche sowie der Wohn- und Nutzfläche abhängig.

Grundsteuer Rechner Buckenhof

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Buckenhof

Für eine Wohnung mit einer anteiligen Grundstücksfläche von 137 qm (Wohnfläche 219 qm) in Buckenhof beträgt der Grundsteuermessbetrag 82,13 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Buckenhof beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 279,24 €.

Grundsteuermessbetrag
82,13 €
× Hebesatz
340 %
= Grundsteuer
279,24 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Buckenhof

Für ein 115 qm großes Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 396 qm in Buckenhof beläuft sich der Grundsteuermessbetrag auf 56,09 € und die Grundsteuer beträgt damit 190,71 €.

Grundsteuermessbetrag
56,09 €
× Hebesatz
340 %
= Grundsteuer
190,71 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Buckenhof

Der Grundsteuermessbetrag für ein Zweifamilienhaus in Buckenhof mit 206 qm Wohnfläche und einer Grundstücksgröße von 362 qm beträgt 86,58 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 294,37 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuermessbetrag
86,58 €
× Hebesatz
340 %
= Grundsteuer
294,37 €

Der Grundsteuermessbetrag wird in allen Fällen durch das Finanzamt Erlangen festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Buckenhof.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Buckenhof aus


Tools zur Bescheidprüfung

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Buckenhof.

Aktuelles zur Grundsteuer in Buckenhof

Informieren Sie sich hier, ob Buckenhof eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

  • Für Buckenhof sind aktuell keine Neuigkeiten bekannt.

Grundsteuer Hebesatz Buckenhof

Erhöhung:

Die Grundsteuer B ist seit 2010 um 13,3 % gestiegen.

Steueraufkommen Buckenhof

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 360.831,00 €
Gewerbesteuer 184.862,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 2.862.046,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 62.174,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 3.042 Einwohnern in Buckenhof betrug die Grundsteuer durchschnittlich 118,62 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Buckenhof

Der Hebesatz (Grundsteuer B) in Buckenhof beträgt 340 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Buckenhof hängt vom Messbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann geltenden Hebesatz ab. Buckenhof wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich bis Ende 2024 oder spätestens Anfang 2025 neu festsetzen.
In Buckenhof (Bayern) bestimmt sich die reformierte Grundsteuer nach dem Flächenmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)