Grundsteuer Dieterskirchen

Hier finden Sie alle wesentlichen Informationen zur Ermittlung der Grundsteuer in Dieterskirchen (Gemeinde in Bayern).

Grundsteuer Hebesatz Dieterskirchen

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 350 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

350 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Dieterskirchen mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Dieterskirchen per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Durchschnitt beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Bayern mit bis zu 5.000 Einwohnern 352,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Dieterskirchen 0,80 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Oberviechtach 310 % und in Thanstein 450 %. Die Grundsteuer in Regensburg wird anhand eines Hebesatzes von 395 % berechnet.

Nachbargemeinden von Dieterskirchen

DieterskirchenGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Oberviechtach 310 %
Winklarn 320 %
Neunburg vorm Wald 330 %
Dieterskirchen 350 %
Niedermurach 350 %
Schwarzhofen 450 %
Thanstein 450 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Dieterskirchen

In Bayern bestimmt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Flächenmodell wie folgt:

Grundsteuer Dieterskirchen berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Messbetrag 42,76 €
×
Hebesatz 350,00 %
=
Grundsteuer 2025 149,66 Euro

Wie sich die Höhe des Messbetrags für die Grundsteuer in Dieterskirchen kalkuliert, ist in Bayern von der Grundstücksfläche sowie der Wohn- und Nutzfläche abhängig.

Grundsteuer Rechner Dieterskirchen

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Dieterskirchen

Für eine Eigentumswohnung mit einer anteiligen Grundstücksfläche von 42 qm (Wohnfläche 76 qm) in Dieterskirchen beträgt der Grundsteuermessbetrag 28,28 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Dieterskirchen beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 98,98 €.

Grundsteuermessbetrag
28,28 €
× Hebesatz
350 %
= Grundsteuer
98,98 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Dieterskirchen

Für ein 90 qm großes Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 267 qm in Dieterskirchen beläuft sich der Grundsteuermessbetrag auf 42,17 € und die Grundsteuer beträgt damit 147,60 €.

Grundsteuermessbetrag
42,17 €
× Hebesatz
350 %
= Grundsteuer
147,60 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Dieterskirchen

Der Grundsteuermessbetrag für ein Zweifamilienhaus in Dieterskirchen mit 141 qm Wohnfläche und einer Grundstücksgröße von 274 qm beträgt 60,30 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 211,05 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuermessbetrag
60,30 €
× Hebesatz
350 %
= Grundsteuer
211,05 €

Der Grundsteuermessbetrag wird in allen Fällen durch das Finanzamt Schwandorf mit Außenstelle Neunburg v. W. festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Dieterskirchen.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Dieterskirchen aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Dieterskirchen.

Aktuelles zur Grundsteuer in Dieterskirchen

Informieren Sie sich hier, ob Dieterskirchen eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Dieterskirchen

Keine Veränderung:

Die Grundsteuer B hat sich seit 2008 nicht geändert.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Dieterskirchen

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 98.002,00 €
Gewerbesteuer 215.555,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 564.792,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 18.935,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 998 Einwohnern in Dieterskirchen betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 98,20 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Dieterskirchen

Der Hebesatz (Grundsteuer B) in Dieterskirchen beträgt 350 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Dieterskirchen hängt vom Messbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann geltenden Hebesatz ab. Dieterskirchen wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich bis Ende 2024 oder spätestens Anfang 2025 neu festsetzen.
In Dieterskirchen (Bayern) bestimmt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Flächenmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)