Grundsteuer Pförring

Hier finden Sie alle wesentlichen Angaben zur Berechnung der Grundsteuer in Pförring (Gemeinde in Bayern).

Grundsteuer Hebesatz Pförring

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 320 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

320 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Pförring mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Pförring per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Durchschnittlich beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Bayern mit bis zu 5.000 Einwohnern 352,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Pförring 10,25 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Münchsmünster 300 % und in Mindelstetten 320 %. Die Grundsteuer in Ingolstadt wird anhand eines Hebesatzes von 460 % berechnet.

Nachbargemeinden von Pförring

PförringGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Altmannstein 300 %
Münchsmünster 300 %
Vohburg an der Donau 300 %
Pförring 320 %
Mindelstetten 320 %
Oberdolling 320 %
Neustadt an der Donau 350 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2023

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Pförring

In Bayern berechnet sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Flächenmodell wie folgt:

Grundsteuer Pförring berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Messbetrag 84,61 €
×
Hebesatz 320,00 %
=
Grundsteuer 2025 270,75 Euro

Wie sich die Höhe des Messbetrags für die Grundsteuer in Pförring berechnet, ist in Bayern von der Grundstücksfläche sowie der Wohn- und Nutzfläche abhängig.

Grundsteuer Rechner Pförring

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Pförring

Für eine Eigentumswohnung mit einer anteiligen Grundstücksgröße von 50 qm (Wohnfläche 97 qm) in Pförring beträgt der Grundsteuermessbetrag 35,94 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Pförring beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 115,01 €.

Grundsteuermessbetrag
35,94 €
× Hebesatz
320 %
= Grundsteuer
115,01 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Pförring

Für ein 120 qm großes Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 397 qm in Pförring beläuft sich der Grundsteuermessbetrag auf 57,88 € und die Grundsteuer beträgt damit 185,22 €.

Grundsteuermessbetrag
57,88 €
× Hebesatz
320 %
= Grundsteuer
185,22 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Pförring

Der Grundsteuermessbetrag für ein Zweifamilienhaus in Pförring mit 159 qm Wohnfläche und einer Grundstücksgröße von 278 qm beträgt 66,77 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 213,66 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuermessbetrag
66,77 €
× Hebesatz
320 %
= Grundsteuer
213,66 €

Der Grundsteuermessbetrag wird in allen Beispielsfällen durch das Finanzamt Eichstätt festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Pförring.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Pförring aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Pförring.

Aktuelles zur Grundsteuer in Pförring

Informieren Sie sich hier, ob Pförring eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Pförring

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Einfamilienhäuser ist seit 2016 um 6,7 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Pförring

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 447.997,00 €
Gewerbesteuer 970.170,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 2.903.746,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 188.398,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 3.955 Einwohnern in Pförring betrug die Grundsteuer durchschnittlich 113,27 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Pförring

Der Hebesatz (Grundsteuer B) in Pförring beträgt 320 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Pförring hängt vom Messbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann geltenden Hebesatz ab. Pförring wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich bis Ende 2024 oder spätestens Anfang 2025 neu festsetzen.
In Pförring (Bayern) berechnet sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Flächenmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)