Grundsteuer Pottenstein

Hier finden Sie alle wesentlichen Infos zur Berechnung der Grundsteuer in Pottenstein (Stadt in Bayern).

Grundsteuer Hebesatz Pottenstein

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 350 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

350 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Pottenstein mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Stadt Pottenstein per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Stadt nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Mittel beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Bayern mit mehr als 5.000 und bis zu 10.000 Einwohnern 344,88 %. Damit liegt der Hebesatz in Pottenstein 1,48 % über dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Ahorntal 390 % und in Betzenstein 380 %. Die Grundsteuer in Bayreuth wird anhand eines Hebesatzes von 430 % berechnet.

Nachbargemeinden von Pottenstein

PottensteinGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Hummeltal 300 %
Pottenstein 350 %
Ahorntal 350 %
Betzenstein 380 %
Obertrubach 380 %
Pegnitz 400 %
Gößweinstein 480 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2023

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Pottenstein

In Bayern berechnet sich die reformierte Grundsteuer nach dem Flächenmodell wie folgt:

Grundsteuer Pottenstein berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Messbetrag 83,88 €
×
Hebesatz 350,00 %
=
Grundsteuer 2025 293,58 Euro

Wie sich die Höhe des Messbetrags für die Grundsteuer in Pottenstein berechnet, ist in Bayern von der Grundstücksfläche sowie der Wohn- und Nutzfläche abhängig.

Grundsteuer Rechner Pottenstein

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Pottenstein

Für eine Eigentumswohnung mit einer anteiligen Grundstücksfläche von 78 qm (Wohnfläche 150 qm) in Pottenstein beträgt der Grundsteuermessbetrag 55,62 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Pottenstein beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 194,67 €.

Grundsteuermessbetrag
55,62 €
× Hebesatz
350 %
= Grundsteuer
194,67 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Pottenstein

Für ein 179 qm großes Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 622 qm in Pottenstein beläuft sich der Grundsteuermessbetrag auf 87,53 € und die Grundsteuer beträgt damit 306,36 €.

Grundsteuermessbetrag
87,53 €
× Hebesatz
350 %
= Grundsteuer
306,36 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Pottenstein

Der Grundsteuermessbetrag für ein Zweifamilienhaus in Pottenstein mit 112 qm Wohnfläche und einer Grundstücksgröße von 211 qm beträgt 47,63 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 166,70 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuermessbetrag
47,63 €
× Hebesatz
350 %
= Grundsteuer
166,70 €

Der Grundsteuermessbetrag wird in allen Beispielen durch das Finanzamt Bayreuth festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Stadt Pottenstein.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Pottenstein aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Pottenstein.

Aktuelles zur Grundsteuer in Pottenstein

Informieren Sie sich hier, ob Pottenstein eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Pottenstein

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Wohnungen ist seit 2020 um 9,4 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Pottenstein

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 561.278,00 €
Gewerbesteuer 2.893.321,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 3.355.221,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 205.413,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 5.196 Einwohnern in Pottenstein betrug die Grundsteuer durchschnittlich 108,02 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Pottenstein

Der Hebesatz (Grundsteuer B) in Pottenstein beträgt 350 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Pottenstein hängt vom Messbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann geltenden Hebesatz ab. Pottenstein wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich bis Ende 2024 oder spätestens Anfang 2025 neu festsetzen.
In Pottenstein (Bayern) berechnet sich die reformierte Grundsteuer nach dem Flächenmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)