Grundsteuer Weßling

Hier finden Sie alle wichtigen Infos zur Berechnung der Grundsteuer in Weßling (Gemeinde in Bayern).

Grundsteuer Hebesatz Weßling

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 250 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

330 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Weßling mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Weßling per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Durchschnittlich beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Bayern mit mehr als 5.000 und bis zu 10.000 Einwohnern 344,88 %. Damit liegt der Hebesatz in Weßling 4,51 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Wörthsee 320 % und in Gilching 340 %. Die Grundsteuer in München wird anhand eines Hebesatzes von 535 % berechnet.

Nachbargemeinden von Weßling

WeßlingGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Seefeld 290 %
Wörthsee 320 %
Weßling 330 %
Gilching 340 %
Gauting 360 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Weßling

In Bayern berechnet sich die neue Grundsteuer nach dem Flächenmodell wie folgt:

Grundsteuer Weßling berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Messbetrag 40,30 €
×
Hebesatz 330,00 %
=
Grundsteuer 2025 132,99 Euro

Wie sich die Höhe des Messbetrags für die Grundsteuer in Weßling berechnet, ist in Bayern von der Grundstücksfläche sowie der Wohn- und Nutzfläche abhängig.

Grundsteuer Rechner Weßling

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Weßling

Für eine Wohnung mit einer anteiligen Grundstücksgröße von 102 qm (Wohnfläche 189 qm) in Weßling beträgt der Grundsteuermessbetrag 70,22 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Weßling beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 231,73 €.

Grundsteuermessbetrag
70,22 €
× Hebesatz
330 %
= Grundsteuer
231,73 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Weßling

Für ein 152 qm großes Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 519 qm in Weßling beläuft sich der Grundsteuermessbetrag auf 73,96 € und die Grundsteuer beträgt damit 244,07 €.

Grundsteuermessbetrag
73,96 €
× Hebesatz
330 %
= Grundsteuer
244,07 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Weßling

Der Grundsteuermessbetrag für ein Zweifamilienhaus in Weßling mit 176 qm Wohnfläche und einer Grundstücksgröße von 274 qm beträgt 72,56 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 239,45 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuermessbetrag
72,56 €
× Hebesatz
330 %
= Grundsteuer
239,45 €

Der Grundsteuermessbetrag wird in allen Fällen durch das Finanzamt Starnberg festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Weßling.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Weßling aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Weßling.

Aktuelles zur Grundsteuer in Weßling

Informieren Sie sich hier, ob Weßling eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Weßling

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Wohnungen ist seit 2012 um 17,9 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Weßling

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 938.807,00 €
Gewerbesteuer 4.552.202,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 4.720.517,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 1.149.513,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 5.474 Einwohnern in Weßling betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 171,50 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Weßling

Der Hebesatz (Grundsteuer B) in Weßling beträgt 330 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Weßling hängt vom Messbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann geltenden Hebesatz ab. Weßling wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich bis Ende 2024 oder spätestens Anfang 2025 neu festsetzen.
In Weßling (Bayern) berechnet sich die neue Grundsteuer nach dem Flächenmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)