Grundsteuer Seefeld

Hier finden Sie alle wichtigen Angaben zur Grundsteuer in Seefeld (Gemeinde in Bayern).

Grundsteuer Hebesatz Seefeld

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 290 Prozent (2023) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

400 Prozent (2025)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

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Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Seefeld per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2025 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2025 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2026 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Mittel beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Bayern mit mehr als 5.000 und bis zu 10.000 Einwohnern 343,00 %. Damit liegt der Hebesatz in Seefeld 16,62 % über dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Herrsching am Ammersee 300 % und in Wörthsee 320 %. Die Grundsteuer in München wird anhand eines Hebesatzes von 824 % berechnet.

Nachbargemeinden von Seefeld

SeefeldGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2023

Gemeinde Grundsteuer B
Seefeld 290 %
Herrsching am Ammersee 300 %
Andechs 310 %
Inning am Ammersee 320 %
Wörthsee 320 %
Weßling 330 %
Gauting 360 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2023

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Seefeld

In Bayern ermittelt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Flächenmodell wie folgt:

Grundsteuer Seefeld berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Messbetrag 67,71 €
×
Hebesatz 400 %
=
Grundsteuer 2025 270,84 Euro

Wie sich die Höhe des Messbetrags für die Grundsteuer in Seefeld kalkuliert, ist in Bayern von der Grundstücksfläche sowie der Wohn- und Nutzfläche abhängig.

Grundsteuer Rechner Seefeld

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Seefeld

Für eine Eigentumswohnung mit einer anteiligen Grundstücksfläche von 61 qm (Wohnfläche 119 qm) in Seefeld beträgt der Grundsteuermessbetrag 44,09 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Seefeld beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 176,36 €.

Grundsteuermessbetrag
44,09 €
× Hebesatz
400 %
= Grundsteuer
176,36 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Seefeld

Für ein 113 qm großes Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 282 qm in Seefeld beläuft sich der Grundsteuermessbetrag auf 50,83 € und die Grundsteuer beträgt damit 203,32 €.

Grundsteuermessbetrag
50,83 €
× Hebesatz
400 %
= Grundsteuer
203,32 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Seefeld

Der Grundsteuermessbetrag für ein Zweifamilienhaus in Seefeld mit 94 qm Wohnfläche und einer Grundstücksgröße von 180 qm beträgt 40,10 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 160,40 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuermessbetrag
40,10 €
× Hebesatz
400 %
= Grundsteuer
160,40 €

Der Grundsteuermessbetrag wird in allen Fällen durch das Finanzamt Starnberg festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Seefeld.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Seefeld aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Seefeld.

Aktuelles zur Grundsteuer in Seefeld

Informieren Sie sich hier, ob Seefeld eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Seefeld

Erhöhung:

Die Grundsteuer B ist seit 2023 um 37,9 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Seefeld

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 982.578,00 €
Gewerbesteuer 9.928.205,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 6.605.280,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 902.491,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 7.482 Einwohnern in Seefeld betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 131,33 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Seefeld

Der Hebesatz (Grundsteuer B) in Seefeld beträgt 400 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Seefeld hängt vom Messbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann geltenden Hebesatz ab. Seefeld wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich bis Ende 2024 oder spätestens Anfang 2025 neu festsetzen.
In Seefeld (Bayern) ermittelt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Flächenmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)