Grundsteuer Wiesenfelden

Hier finden Sie alle wichtigen Infos zur Berechnung der Grundsteuer in Wiesenfelden (Gemeinde in Bayern).

Grundsteuer Hebesatz Wiesenfelden

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 350 Prozent (2023) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

350 Prozent (2023)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Wiesenfelden mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Wiesenfelden per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Durchschnittlich beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Bayern mit bis zu 5.000 Einwohnern 354,80 %. Damit liegt der Hebesatz in Wiesenfelden 1,37 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Falkenfels 330 % und in Falkenstein 330 %. Die Grundsteuer in Regensburg wird anhand eines Hebesatzes von 395 % berechnet.

Nachbargemeinden von Wiesenfelden

WiesenfeldenGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2023

Gemeinde Grundsteuer B
Falkenfels 330 %
Falkenstein 330 %
Traitsching 340 %
Wiesenfelden 350 %
Stallwang 380 %
Wörth an der Donau 380 %
Rattiszell 390 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2023

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Wiesenfelden

In Bayern ermittelt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Flächenmodell wie folgt:

Grundsteuer Wiesenfelden berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Messbetrag 79,00 €
×
Hebesatz 350,00 %
=
Grundsteuer 2025 276,50 Euro

Wie sich die Höhe des Messbetrags für die Grundsteuer in Wiesenfelden ermittelt, ist in Bayern von der Grundstücksfläche sowie der Wohn- und Nutzfläche abhängig.

Grundsteuer Rechner Wiesenfelden

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Wiesenfelden

Für eine Eigentumswohnung mit einer anteiligen Grundstücksfläche von 83 qm (Wohnfläche 123 qm) in Wiesenfelden beträgt der Grundsteuermessbetrag 46,37 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Wiesenfelden beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 162,30 €.

Grundsteuermessbetrag
46,37 €
× Hebesatz
350 %
= Grundsteuer
162,30 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Wiesenfelden

Für ein 174 qm großes Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 523 qm in Wiesenfelden beläuft sich der Grundsteuermessbetrag auf 81,82 € und die Grundsteuer beträgt damit 286,37 €.

Grundsteuermessbetrag
81,82 €
× Hebesatz
350 %
= Grundsteuer
286,37 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Wiesenfelden

Der Grundsteuermessbetrag für ein Zweifamilienhaus in Wiesenfelden mit 110 qm Wohnfläche und einer Grundstücksgröße von 194 qm beträgt 46,26 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 161,91 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuermessbetrag
46,26 €
× Hebesatz
350 %
= Grundsteuer
161,91 €

Der Grundsteuermessbetrag wird in allen Beispielen durch das Finanzamt Straubing festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Wiesenfelden.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Wiesenfelden aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Wiesenfelden.

Aktuelles zur Grundsteuer in Wiesenfelden

Informieren Sie sich hier, ob Wiesenfelden eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

  • Für Wiesenfelden sind aktuell keine Neuigkeiten bekannt.

Grundsteuer Hebesatz Wiesenfelden

Keine Veränderung:

Die Grundsteuer B hat sich seit 2008 nicht geändert.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Wiesenfelden

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 386.142,00 €
Gewerbesteuer 735.871,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 2.199.340,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 111.018,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 3.793 Einwohnern in Wiesenfelden betrug die Grundsteuer durchschnittlich 101,80 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Wiesenfelden

Der Hebesatz (Grundsteuer B) in Wiesenfelden beträgt 350 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Wiesenfelden hängt vom Messbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann geltenden Hebesatz ab. Wiesenfelden wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich bis Ende 2024 oder spätestens Anfang 2025 neu festsetzen.
In Wiesenfelden (Bayern) ermittelt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Flächenmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)