Grundsteuer Seeburg

Hier finden Sie alle wesentlichen Infos zur Berechnung der Grundsteuer in Seeburg (Gemeinde in Niedersachsen).

Grundsteuer Hebesatz Seeburg

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 350 Prozent (2021) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

350 Prozent (2021)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Seeburg mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Seeburg per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Durchschnitt beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Niedersachsen mit bis zu 5.000 Einwohnern 392,84 %. Damit liegt der Hebesatz in Seeburg 12,24 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Wollbrandshausen 325 % und in Seulingen 350 %. Die Grundsteuer in Göttingen wird anhand eines Hebesatzes von 600 % berechnet.

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Seeburg

In Niedersachsen berechnet sich die neue Grundsteuer nach dem Flächen-Lage-Modell wie folgt:

Grundsteuer Seeburg berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuermessbetrag 43,74 €
×
Hebesatz 350,00 %
=
Grundsteuer 2025 153,09 Euro

Wie sich der Grundsteuermessbetrag in Seeburg bestimmt, hängt in Niedersachsen von der Grundstücksfläche, der Wohn- und Nutzfläche sowie dem Lage-Faktor ab.

Grundsteuer Rechner Seeburg

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Seeburg

Für eine Wohnung in Seeburg (Bodenrichtwert 75,00 €, Lage-Faktor 1,08) mit einer anteiligen Grundstücksfläche von 50 qm und einer Wohnfläche von 100 qm beträgt der Grundsteuermessbetrag 39,95 €. Die Grundsteuer in Seeburg für die Eigentumswohnung beläuft sich damit ab 2025 auf 139,83 €.

Grundsteuermessbetrag
39,95 €
× Hebesatz
350 %
= Grundsteuer
139,83 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Seeburg

Für ein 106 qm großes Einfamilienhaus in Seeburg auf einem Grundstück von 348 qm (Bodenrichtwert 48,00 €, Lage-Faktor 0,94) beläuft sich der Grundsteuermessbetrag auf 47,95 € und die Grundsteuer beträgt damit 167,83 €.

Grundsteuermessbetrag
47,95 €
× Hebesatz
350 %
= Grundsteuer
167,83 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Seeburg

Der Grundsteuermessbetrag für ein Zweifamilienhaus in Seeburg (Bodenrichtwert 75,00 €, Lage-Faktor 1,08) mit 136 qm Wohnfläche und einer Grundstücksfläche von 263 qm beträgt 62,76 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 219,66 € bei Nutzung zu Wohnzwecken.

Grundsteuermessbetrag
62,76 €
× Hebesatz
350 %
= Grundsteuer
219,66 €

Der Grundsteuermessbetrag wird in allen Beispielsfällen durch das Finanzamt Göttingen festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Seeburg.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Seeburg aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Bodenrichtwert Grundsteuer

Den Bodenrichtwert Seeburg mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Seeburg.

Aktuelles zur Grundsteuer in Seeburg

Informieren Sie sich hier, ob Seeburg eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

  • Für Seeburg sind aktuell keine Neuigkeiten bekannt.

Grundsteuer Hebesatz Seeburg

Keine Veränderung:

Die Grundsteuer B hat sich seit 2016 nicht geändert.

Steueraufkommen Seeburg

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 222.602,00 €
Gewerbesteuer 345.582,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 907.937,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 26.901,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 1.576 Einwohnern in Seeburg betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 141,24 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Seeburg

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Seeburg beträgt 350 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Seeburg ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Seeburg wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Seeburg in Niedersachsen liegt, berechnet sich die neue Grundsteuer nach dem Flächen-Lage-Modell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)