Grundsteuer Buggingen

Hier finden Sie alle wichtigen Angaben zur Ermittlung der Grundsteuer in Buggingen (Gemeinde in Baden-Württemberg).

Grundsteuer Hebesatz Buggingen

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 360 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

360 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Buggingen mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Buggingen per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Durchschnittlich beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Baden-Württemberg mit bis zu 5.000 Einwohnern 357,43 %. Damit liegt der Hebesatz in Buggingen 0,72 % über dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Heitersheim 360 % und in Müllheim 400 %. Die Grundsteuer in Freiburg im Breisgau wird anhand eines Hebesatzes von 600 % berechnet.

Nachbargemeinden von Buggingen

BuggingenGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Buggingen 360 %
Heitersheim 360 %
Ballrechten-Dottingen 400 %
Müllheim 400 %
Neuenburg am Rhein 400 %
Sulzburg 400 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Buggingen

In Baden-Württemberg bestimmt sich die reformierte Grundsteuer nach dem Bodenwertmodell wie folgt:

Grundsteuer Buggingen berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 75.500,00 Euro
×
Grundsteuermesszahl 0,91 Promille
×
Hebesatz 360,00 %
=
Grundsteuer 2025 247,34 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Buggingen der Höhe nach berechnet, ist in Baden-Württemberg von der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert abhängig.

Grundsteuer Rechner Buggingen

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Buggingen

Für eine Eigentumswohnung mit einer anteiligen Grundstücksfläche von 36 qm und einem Bodenrichtwert von 280,00 € / qm in Buggingen beträgt der Grundsteuerwert 10.000,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Buggingen beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 32,76 €.

Grundsteuerwert
10.000,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
360 %
= Grundsteuer
32,76 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Buggingen

Für ein Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 245 qm (Bodenrichtwert 320,00 €) in Buggingen beläuft sich der Grundsteuerwert auf 78.400,00 € und die Grundsteuer damit auf 256,84 € (überwiegende Wohnnutzung).

Grundsteuerwert
78.400,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
360 %
= Grundsteuer
256,84 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Buggingen

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus in Buggingen (Bodenrichtwert 330,00 €) mit einer Grundstücksfläche von 254 qm beträgt 83.800,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 274,53 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuerwert
83.800,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
360 %
= Grundsteuer
274,53 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Beispielen durch das Finanzamt Müllheim festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Buggingen.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Buggingen aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Bodenrichtwert Grundsteuer

Den Bodenrichtwert Buggingen mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Aktuelles zur Grundsteuer in Buggingen

Informieren Sie sich hier, ob Buggingen eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Buggingen

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Einfamilienhäuser ist seit 2021 um 5,9 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Buggingen

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 623.140,00 €
Gewerbesteuer 2.658.965,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 2.586.340,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 254.975,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 4.454 Einwohnern in Buggingen betrug die Grundsteuer durchschnittlich 139,91 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Buggingen

Für die Grundsteuer B beträgt der Hebesatz in Buggingen 360 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Buggingen hängt von dem dann geltenden Hebesatz und dem Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 ab. Den Hebesatz 2025 wird Buggingen voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang des Jahres 2025 neu festsetzen.
In Buggingen (Baden-Württemberg) bestimmt sich die reformierte Grundsteuer nach dem Bodenwertmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)