Grundsteuer Häusern

Hier finden Sie alle relevanten Informationen zur Grundsteuer in Häusern (Gemeinde in Baden-Württemberg).

Grundsteuer Hebesatz Häusern

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 350 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

350 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Häusern mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Häusern per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Durchschnittlich beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Baden-Württemberg mit bis zu 5.000 Einwohnern 357,43 %. Damit liegt der Hebesatz in Häusern 2,12 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Höchenschwand 320 % und in St. Blasien 420 %. Die Grundsteuer in Freiburg im Breisgau wird anhand eines Hebesatzes von 600 % berechnet.

Nachbargemeinden von Häusern

HäusernGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Höchenschwand 320 %
Häusern 350 %
Schluchsee 360 %
St. Blasien 420 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Häusern

In Baden-Württemberg berechnet sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bodenwertmodell wie folgt:

Grundsteuer Häusern berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 47.600,00 Euro
×
Steuermesszahl 0,91 Promille
×
Hebesatz 350,00 %
=
Grundsteuer 2025 151,61 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Häusern der Höhe nach berechnet, ist in Baden-Württemberg von der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert abhängig.

Grundsteuer Rechner Häusern

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Häusern

Für eine Eigentumswohnung mit einer anteiligen Grundstücksfläche von 56 qm und einem Bodenrichtwert von 80,00 € / qm in Häusern beträgt der Grundsteuerwert 4.400,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Häusern beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 14,01 €.

Grundsteuerwert
4.400,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
350 %
= Grundsteuer
14,01 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Häusern

Für ein Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 638 qm (Bodenrichtwert 90,00 €) in Häusern beläuft sich der Grundsteuerwert auf 57.400,00 € und die Grundsteuer damit auf 182,82 € (überwiegende Wohnnutzung).

Grundsteuerwert
57.400,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
350 %
= Grundsteuer
182,82 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Häusern

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus in Häusern (Bodenrichtwert 123,00 €) mit einer Grundstücksfläche von 199 qm beträgt 24.400,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 77,71 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuerwert
24.400,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
350 %
= Grundsteuer
77,71 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Beispielsfällen durch das Finanzamt Waldshut-Tiengen festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Häusern.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Häusern aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Bodenrichtwert Grundsteuer

Den Bodenrichtwert Häusern mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Aktuelles zur Grundsteuer in Häusern

Informieren Sie sich hier, ob Häusern eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Häusern

Erhöhung:

Die Grundsteuer B ist seit 2010 um 9,4 % gestiegen.

Steueraufkommen Häusern

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 231.432,00 €
Gewerbesteuer 432.962,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 759.492,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 67.428,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 1.309 Einwohnern in Häusern betrug die Grundsteuer durchschnittlich 176,80 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Häusern

Für die Grundsteuer B beträgt der Hebesatz in Häusern 350 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Häusern hängt von dem dann geltenden Hebesatz und dem Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 ab. Den Hebesatz 2025 wird Häusern voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang des Jahres 2025 neu festsetzen.
In Häusern (Baden-Württemberg) berechnet sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bodenwertmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)