Grundsteuer Neuweiler

Hier finden Sie alle relevanten Infos zur Berechnung der Grundsteuer in Neuweiler (Gemeinde in Baden-Württemberg).

Grundsteuer Hebesatz Neuweiler

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 370 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

350 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Neuweiler mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Neuweiler per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Durchschnittlich beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Baden-Württemberg mit bis zu 5.000 Einwohnern 357,43 %. Damit liegt der Hebesatz in Neuweiler 2,12 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Altensteig 480 % und in Simmersfeld 350 %. Die Grundsteuer in Pforzheim wird anhand eines Hebesatzes von 550 % berechnet.

Nachbargemeinden von Neuweiler

NeuweilerGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Oberreichenbach 330 %
Neuweiler 350 %
Simmersfeld 350 %
Neubulach 400 %
Bad Teinach-Zavelstein 410 %
Bad Wildbad 450 %
Altensteig 480 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Neuweiler

In Baden-Württemberg ermittelt sich die neue Grundsteuer nach dem Bodenwertmodell wie folgt:

Grundsteuer Neuweiler berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 62.000,00 Euro
×
Grundsteuermesszahl 0,91 Promille
×
Hebesatz 350,00 %
=
Grundsteuer 2025 197,47 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Neuweiler der Höhe nach ermittelt, ist in Baden-Württemberg von der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert abhängig.

Grundsteuer Rechner Neuweiler

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Neuweiler

Für eine Wohnung mit einer anteiligen Grundstücksfläche von 64 qm und einem Bodenrichtwert von 331,00 € / qm in Neuweiler beträgt der Grundsteuerwert 21.100,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Neuweiler beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 67,20 €.

Grundsteuerwert
21.100,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
350 %
= Grundsteuer
67,20 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Neuweiler

Für ein Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 542 qm (Bodenrichtwert 100,00 €) in Neuweiler beläuft sich der Grundsteuerwert auf 54.200,00 € und die Grundsteuer damit auf 172,63 € (überwiegende Wohnnutzung).

Grundsteuerwert
54.200,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
350 %
= Grundsteuer
172,63 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Neuweiler

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus in Neuweiler (Bodenrichtwert 100,00 €) mit einer Grundstücksfläche von 153 qm beträgt 15.300,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 48,73 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuerwert
15.300,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
350 %
= Grundsteuer
48,73 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Beispielsfällen durch das Finanzamt Calw festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Neuweiler.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Neuweiler aus


Tools zur Bescheidprüfung

Bodenrichtwert

Den Bodenrichtwert Neuweiler mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Aktuelles zur Grundsteuer in Neuweiler

Informieren Sie sich hier, ob Neuweiler eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Neuweiler

Erhöhung:

Die Grundsteuer B ist seit 2021 um 16,7 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Neuweiler

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 448.185,00 €
Gewerbesteuer 1.131.165,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 1.932.041,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 207.947,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 3.164 Einwohnern in Neuweiler betrug die Grundsteuer durchschnittlich 141,65 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Neuweiler

Für die Grundsteuer B beträgt der Hebesatz in Neuweiler 350 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Neuweiler hängt von dem dann geltenden Hebesatz und dem Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 ab. Den Hebesatz 2025 wird Neuweiler voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang des Jahres 2025 neu festsetzen.
In Neuweiler (Baden-Württemberg) ermittelt sich die neue Grundsteuer nach dem Bodenwertmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)