Grundsteuer Schwörstadt

Hier finden Sie alle wesentlichen Infos zur Ermittlung der Grundsteuer in Schwörstadt (Gemeinde in Baden-Württemberg).

Grundsteuer Hebesatz Schwörstadt

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 360 Prozent (2023) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

360 Prozent (2023)

Für 2025 wurde ein aufkommensneutraler Hebesatz zwischen 309 und 341 Prozent mitgeteilt.
Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Schwörstadt mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Schwörstadt per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Durchschnittlich beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Baden-Württemberg mit bis zu 5.000 Einwohnern 361,46 %. Damit liegt der Hebesatz in Schwörstadt 0,40 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Wehr 370 % und in Hasel 330 %. Die Grundsteuer in Freiburg im Breisgau wird anhand eines Hebesatzes von 600 % berechnet.

Nachbargemeinden von Schwörstadt

SchwörstadtGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2023

Gemeinde Grundsteuer B
Schwörstadt 360 %
Wehr 370 %
Schopfheim 400 %
Rheinfelden (Baden) 420 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2023

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Schwörstadt

In Baden-Württemberg bestimmt sich die neue Grundsteuer nach dem Bodenwertmodell wie folgt:

Grundsteuer Schwörstadt berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 43.100,00 Euro
×
Steuermesszahl 0,91 Promille
×
Hebesatz 360,00 %
=
Grundsteuer 2025 141,20 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Schwörstadt der Höhe nach berechnet, ist in Baden-Württemberg von der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert abhängig.

Grundsteuer Rechner Schwörstadt

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Schwörstadt

Für eine Eigentumswohnung mit einer anteiligen Grundstücksfläche von 31 qm und einem Bodenrichtwert von 331,00 € / qm in Schwörstadt beträgt der Grundsteuerwert 10.200,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Schwörstadt beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 33,42 €.

Grundsteuerwert
10.200,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
360 %
= Grundsteuer
33,42 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Schwörstadt

Für ein Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 491 qm (Bodenrichtwert 145,00 €) in Schwörstadt beläuft sich der Grundsteuerwert auf 71.100,00 € und die Grundsteuer damit auf 232,92 € (überwiegende Wohnnutzung).

Grundsteuerwert
71.100,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
360 %
= Grundsteuer
232,92 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Schwörstadt

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus in Schwörstadt (Bodenrichtwert 130,00 €) mit einer Grundstücksfläche von 274 qm beträgt 35.600,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 116,63 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuerwert
35.600,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
360 %
= Grundsteuer
116,63 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Beispielsfällen durch das Finanzamt Lörrach festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Schwörstadt.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Schwörstadt aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Bodenrichtwert

Den Bodenrichtwert Schwörstadt mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Aktuelles zur Grundsteuer in Schwörstadt

Informieren Sie sich hier, ob Schwörstadt eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Schwörstadt

Erhöhung:

Die Grundsteuer B ist seit 2010 um 12,5 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Schwörstadt

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 305.126,00 €
Gewerbesteuer 493.097,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 1.793.187,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 40.343,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 2.563 Einwohnern in Schwörstadt betrug die Grundsteuer durchschnittlich 119,05 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Schwörstadt

Für die Grundsteuer B beträgt der Hebesatz in Schwörstadt 360 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Schwörstadt hängt von dem dann geltenden Hebesatz und dem Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 ab. Den Hebesatz 2025 wird Schwörstadt voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang des Jahres 2025 neu festsetzen.
In Schwörstadt (Baden-Württemberg) bestimmt sich die neue Grundsteuer nach dem Bodenwertmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)