Grundsteuer Altenstadt

Hier finden Sie alle relevanten Informationen zur Ermittlung der Grundsteuer in Altenstadt (Gemeinde in Bayern).

Grundsteuer Hebesatz Altenstadt

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 400 Prozent (2023) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

350 Prozent (2023)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Aktuellen Hebesatz für Altenstadt mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Altenstadt per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2025 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2025 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2024 sein wird, ist noch unbekannt.

Durchschnittlich beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Bayern mit mehr als 5.000 und bis zu 10.000 Einwohnern 346,99 %. Damit liegt der Hebesatz in Altenstadt 0,87 % über dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Balzheim 290 % und in Kirchberg an der Iller 300 %. Die Grundsteuer in Neu-Ulm wird anhand eines Hebesatzes von 400 % berechnet.

Nachbargemeinden von Altenstadt

AltenstadtGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2023

Gemeinde Grundsteuer B
Balzheim 290 %
Kirchberg an der Iller 300 %
Altenstadt 350 %
Illertissen 360 %
Oberroth 360 %
Unterroth 360 %
Kellmünz an der Iller 375 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2023

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Altenstadt

In Bayern ermittelt sich die neue Grundsteuer nach dem Flächenmodell wie folgt:

Grundsteuer Altenstadt berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Messbetrag 59,26 €
×
Hebesatz 350 %
=
Grundsteuer 2025 207,41 Euro

Wie sich die Höhe des Messbetrags für die Grundsteuer in Altenstadt berechnet, ist in Bayern von der Grundstücksfläche sowie der Wohn- und Nutzfläche abhängig.

Grundsteuer Rechner Altenstadt

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Altenstadt

Für eine Eigentumswohnung mit einer anteiligen Grundstücksfläche von 45 qm (Wohnfläche 86 qm) in Altenstadt beträgt der Grundsteuermessbetrag 31,90 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Altenstadt beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 111,65 €.

Grundsteuermessbetrag
31,90 €
× Hebesatz
350 %
= Grundsteuer
111,65 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Altenstadt

Für ein 153 qm großes Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 449 qm in Altenstadt beläuft sich der Grundsteuermessbetrag auf 71,50 € und die Grundsteuer beträgt damit 250,25 €.

Grundsteuermessbetrag
71,50 €
× Hebesatz
350 %
= Grundsteuer
250,25 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Altenstadt

Der Grundsteuermessbetrag für ein Zweifamilienhaus in Altenstadt mit 123 qm Wohnfläche und einer Grundstücksgröße von 207 qm beträgt 51,33 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 179,66 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuermessbetrag
51,33 €
× Hebesatz
350 %
= Grundsteuer
179,66 €

Der Grundsteuermessbetrag wird in allen Beispielen durch das Finanzamt Neu-Ulm festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Altenstadt.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Altenstadt aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Altenstadt.

Aktuelles zur Grundsteuer in Altenstadt

Informieren Sie sich hier, ob Altenstadt eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Altenstadt

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Wohnungen ist seit 2022 um 9,4 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Altenstadt

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 571.541,00 €
Gewerbesteuer 1.305.489,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 3.190.223,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 365.548,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 5.137 Einwohnern in Altenstadt betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 111,26 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Altenstadt

Der Hebesatz (Grundsteuer B) in Altenstadt beträgt 350 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Altenstadt hängt vom Messbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann geltenden Hebesatz ab. Altenstadt wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich bis Ende 2024 oder spätestens Anfang 2025 neu festsetzen.
In Altenstadt (Bayern) ermittelt sich die neue Grundsteuer nach dem Flächenmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)