Grundsteuer Oberroth

Hier finden Sie alle wesentlichen Infos zur Ermittlung der Grundsteuer in Oberroth (Gemeinde in Bayern).

Grundsteuer Hebesatz Oberroth

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 340 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

330 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Oberroth mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Oberroth per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Mittel beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Bayern mit bis zu 5.000 Einwohnern 352,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Oberroth 6,91 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Osterberg 395 % und in Unterroth 350 %. Die Grundsteuer in Neu-Ulm wird anhand eines Hebesatzes von 375 % berechnet.

Nachbargemeinden von Oberroth

OberrothGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Kettershausen 310 %
Altenstadt 320 %
Oberroth 330 %
Unterroth 350 %
Babenhausen 370 %
Osterberg 395 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Oberroth

In Bayern berechnet sich die reformierte Grundsteuer nach dem Flächenmodell wie folgt:

Grundsteuer Oberroth berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Messbetrag 66,96 €
×
Hebesatz 330,00 %
=
Grundsteuer 2025 220,97 Euro

Wie sich die Höhe des Messbetrags für die Grundsteuer in Oberroth ermittelt, ist in Bayern von der Grundstücksfläche sowie der Wohn- und Nutzfläche abhängig.

Grundsteuer Rechner Oberroth

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Oberroth

Für eine Wohnung mit einer anteiligen Grundstücksgröße von 105 qm (Wohnfläche 206 qm) in Oberroth beträgt der Grundsteuermessbetrag 76,30 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Oberroth beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 251,79 €.

Grundsteuermessbetrag
76,30 €
× Hebesatz
330 %
= Grundsteuer
251,79 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Oberroth

Für ein 121 qm großes Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 390 qm in Oberroth beläuft sich der Grundsteuermessbetrag auf 57,95 € und die Grundsteuer beträgt damit 191,23 €.

Grundsteuermessbetrag
57,95 €
× Hebesatz
330 %
= Grundsteuer
191,23 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Oberroth

Der Grundsteuermessbetrag für ein Zweifamilienhaus in Oberroth mit 217 qm Wohnfläche und einer Grundstücksgröße von 347 qm beträgt 89,82 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 296,41 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuermessbetrag
89,82 €
× Hebesatz
330 %
= Grundsteuer
296,41 €

Der Grundsteuermessbetrag wird in allen Beispielsfällen durch das Finanzamt Neu-Ulm festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Oberroth.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Oberroth aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Oberroth.

Aktuelles zur Grundsteuer in Oberroth

Informieren Sie sich hier, ob Oberroth eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Oberroth

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Einfamilienhäuser ist seit 2010 um 6,5 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Oberroth

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 72.417,00 €
Gewerbesteuer 241.525,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 600.149,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 14.561,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 990 Einwohnern in Oberroth betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 73,15 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Oberroth

Der Hebesatz (Grundsteuer B) in Oberroth beträgt 330 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Oberroth hängt vom Messbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann geltenden Hebesatz ab. Oberroth wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich bis Ende 2024 oder spätestens Anfang 2025 neu festsetzen.
In Oberroth (Bayern) berechnet sich die reformierte Grundsteuer nach dem Flächenmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)