Grundsteuer Hochstadt am Main

Hier finden Sie alle wesentlichen Informationen zur Berechnung der Grundsteuer in Hochstadt am Main (Gemeinde in Bayern).

Grundsteuer Hebesatz Hochstadt am Main

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 380 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

350 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Hochstadt am Main mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Hochstadt am Main per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Durchschnitt beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Bayern mit bis zu 5.000 Einwohnern 352,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Hochstadt am Main 0,80 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Marktgraitz 350 % und in Marktzeuln 350 %. Die Grundsteuer in Bamberg wird anhand eines Hebesatzes von 535 % berechnet.

Nachbargemeinden von Hochstadt am Main

Hochstadt am MainGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Michelau in Oberfranken 315 %
Altenkunstadt 340 %
Burgkunstadt 340 %
Hochstadt am Main 350 %
Marktzeuln 350 %
Lichtenfels 360 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2023

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Hochstadt am Main

In Bayern berechnet sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Flächenmodell wie folgt:

Grundsteuer Hochstadt am Main berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Messbetrag 59,58 €
×
Hebesatz 350,00 %
=
Grundsteuer 2025 208,53 Euro

Wie sich die Höhe des Messbetrags für die Grundsteuer in Hochstadt am Main ermittelt, ist in Bayern von der Grundstücksfläche sowie der Wohn- und Nutzfläche abhängig.

Grundsteuer Rechner Hochstadt am Main

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Hochstadt am Main

Für eine Eigentumswohnung mit einer anteiligen Grundstücksfläche von 86 qm (Wohnfläche 173 qm) in Hochstadt am Main beträgt der Grundsteuermessbetrag 63,98 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Hochstadt am Main beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 223,93 €.

Grundsteuermessbetrag
63,98 €
× Hebesatz
350 %
= Grundsteuer
223,93 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Hochstadt am Main

Für ein 81 qm großes Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 244 qm in Hochstadt am Main beläuft sich der Grundsteuermessbetrag auf 38,11 € und die Grundsteuer beträgt damit 133,38 €.

Grundsteuermessbetrag
38,11 €
× Hebesatz
350 %
= Grundsteuer
133,38 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Hochstadt am Main

Der Grundsteuermessbetrag für ein Zweifamilienhaus in Hochstadt am Main mit 215 qm Wohnfläche und einer Grundstücksgröße von 430 qm beträgt 92,45 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 323,58 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuermessbetrag
92,45 €
× Hebesatz
350 %
= Grundsteuer
323,58 €

Der Grundsteuermessbetrag wird in allen Beispielsfällen durch das Finanzamt Lichtenfels festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Hochstadt am Main.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Hochstadt am Main aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Hochstadt am Main.

Aktuelles zur Grundsteuer in Hochstadt am Main

Informieren Sie sich hier, ob Hochstadt am Main eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Hochstadt am Main

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Einfamilienhäuser ist seit 2009 um 20,7 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Hochstadt am Main

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 179.198,00 €
Gewerbesteuer 516.398,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 858.521,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 94.202,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 1.622 Einwohnern in Hochstadt am Main betrug die Grundsteuer durchschnittlich 110,48 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Hochstadt am Main

Der Hebesatz (Grundsteuer B) in Hochstadt am Main beträgt 350 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Hochstadt am Main hängt vom Messbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann geltenden Hebesatz ab. Hochstadt am Main wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich bis Ende 2024 oder spätestens Anfang 2025 neu festsetzen.
In Hochstadt am Main (Bayern) berechnet sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Flächenmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)