Grundsteuer Jengen

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Grundsteuer in Jengen (Gemeinde in Bayern).

Grundsteuer Hebesatz Jengen

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 430 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

430 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Jengen mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Jengen per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Mittel beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Bayern mit bis zu 5.000 Einwohnern 352,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Jengen 21,88 % über dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Buchloe 370 % und in Waal 400 %. Die Grundsteuer in Augsburg wird anhand eines Hebesatzes von 555 % berechnet.

Nachbargemeinden von Jengen

JengenGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Wiedergeltingen 310 %
Bad Wörishofen 330 %
Rieden 330 %
Oberostendorf 350 %
Buchloe 370 %
Waal 400 %
Jengen 430 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Jengen

In Bayern berechnet sich die reformierte Grundsteuer nach dem Flächenmodell wie folgt:

Grundsteuer Jengen berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Messbetrag 76,10 €
×
Hebesatz 430,00 %
=
Grundsteuer 2025 327,23 Euro

Wie sich die Höhe des Messbetrags für die Grundsteuer in Jengen berechnet, ist in Bayern von der Grundstücksfläche sowie der Wohn- und Nutzfläche abhängig.

Grundsteuer Rechner Jengen

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Jengen

Für eine Wohnung mit einer anteiligen Grundstücksfläche von 119 qm (Wohnfläche 187 qm) in Jengen beträgt der Grundsteuermessbetrag 70,21 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Jengen beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 301,90 €.

Grundsteuermessbetrag
70,21 €
× Hebesatz
430 %
= Grundsteuer
301,90 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Jengen

Für ein 127 qm großes Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 431 qm in Jengen beläuft sich der Grundsteuermessbetrag auf 61,69 € und die Grundsteuer beträgt damit 265,27 €.

Grundsteuermessbetrag
61,69 €
× Hebesatz
430 %
= Grundsteuer
265,27 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Jengen

Der Grundsteuermessbetrag für ein Zweifamilienhaus in Jengen mit 124 qm Wohnfläche und einer Grundstücksgröße von 188 qm beträgt 50,92 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 218,96 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuermessbetrag
50,92 €
× Hebesatz
430 %
= Grundsteuer
218,96 €

Der Grundsteuermessbetrag wird in allen Beispielsfällen durch das Finanzamt Kaufbeuren m. ASt Füssen festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Jengen.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Jengen aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Jengen.

Aktuelles zur Grundsteuer in Jengen

Informieren Sie sich hier, ob Jengen eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Jengen

Keine Veränderung:

Die Grundsteuer B hat sich seit 2008 nicht geändert.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Jengen

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 355.070,00 €
Gewerbesteuer 991.962,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 1.784.131,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 52.418,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 2.541 Einwohnern in Jengen betrug die Grundsteuer durchschnittlich 139,74 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Jengen

Der Hebesatz (Grundsteuer B) in Jengen beträgt 430 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Jengen hängt vom Messbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann geltenden Hebesatz ab. Jengen wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich bis Ende 2024 oder spätestens Anfang 2025 neu festsetzen.
In Jengen (Bayern) berechnet sich die reformierte Grundsteuer nach dem Flächenmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)