Grundsteuer Kleinrinderfeld

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Ermittlung der Grundsteuer in Kleinrinderfeld (Gemeinde in Bayern).

Grundsteuer Hebesatz Kleinrinderfeld

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 340 Prozent (2023) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

340 Prozent (2023)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Kleinrinderfeld mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Kleinrinderfeld per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Durchschnittlich beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Bayern mit bis zu 5.000 Einwohnern 354,80 %. Damit liegt der Hebesatz in Kleinrinderfeld 4,35 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Kist 330 % und in Kirchheim 350 %. Die Grundsteuer in Würzburg wird anhand eines Hebesatzes von 510 % berechnet.

Nachbargemeinden von Kleinrinderfeld

KleinrinderfeldGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2023

Gemeinde Grundsteuer B
Kist 330 %
Kleinrinderfeld 340 %
Geroldshausen 340 %
Großrinderfeld 360 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2023

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Kleinrinderfeld

In Bayern berechnet sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Flächenmodell wie folgt:

Grundsteuer Kleinrinderfeld berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Messbetrag 55,60 €
×
Hebesatz 340,00 %
=
Grundsteuer 2025 189,04 Euro

Wie sich die Höhe des Messbetrags für die Grundsteuer in Kleinrinderfeld kalkuliert, ist in Bayern von der Grundstücksfläche sowie der Wohn- und Nutzfläche abhängig.

Grundsteuer Rechner Kleinrinderfeld

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Kleinrinderfeld

Für eine Wohnung mit einer anteiligen Grundstücksgröße von 50 qm (Wohnfläche 78 qm) in Kleinrinderfeld beträgt der Grundsteuermessbetrag 29,29 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Kleinrinderfeld beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 99,59 €.

Grundsteuermessbetrag
29,29 €
× Hebesatz
340 %
= Grundsteuer
99,59 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Kleinrinderfeld

Für ein 102 qm großes Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 343 qm in Kleinrinderfeld beläuft sich der Grundsteuermessbetrag auf 49,41 € und die Grundsteuer beträgt damit 167,99 €.

Grundsteuermessbetrag
49,41 €
× Hebesatz
340 %
= Grundsteuer
167,99 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Kleinrinderfeld

Der Grundsteuermessbetrag für ein Zweifamilienhaus in Kleinrinderfeld mit 195 qm Wohnfläche und einer Grundstücksgröße von 351 qm beträgt 82,28 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 279,75 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuermessbetrag
82,28 €
× Hebesatz
340 %
= Grundsteuer
279,75 €

Der Grundsteuermessbetrag wird in allen Beispielsfällen durch das Finanzamt Würzburg mit Außenstelle Ochsenfurt festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Kleinrinderfeld.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Kleinrinderfeld aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Kleinrinderfeld.

Aktuelles zur Grundsteuer in Kleinrinderfeld

Informieren Sie sich hier, ob Kleinrinderfeld eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Kleinrinderfeld

Keine Veränderung:

Die Grundsteuer B hat sich seit 2008 nicht geändert.

Steueraufkommen Kleinrinderfeld

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 225.637,00 €
Gewerbesteuer 1.104.358,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 1.316.341,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 81.727,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 2.114 Einwohnern in Kleinrinderfeld betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 106,73 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Kleinrinderfeld

Der Hebesatz (Grundsteuer B) in Kleinrinderfeld beträgt 340 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Kleinrinderfeld hängt vom Messbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann geltenden Hebesatz ab. Kleinrinderfeld wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich bis Ende 2024 oder spätestens Anfang 2025 neu festsetzen.
In Kleinrinderfeld (Bayern) berechnet sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Flächenmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)