Grundsteuer Großrinderfeld

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Grundsteuer in Großrinderfeld (Gemeinde in Baden-Württemberg).

Grundsteuer Hebesatz Großrinderfeld

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 380 Prozent (2023) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

404 Prozent (2025)

Für 2025 wurde ein aufkommensneutraler Hebesatz zwischen 345 und 381 Prozent mitgeteilt.
Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Aktuellen Hebesatz für Großrinderfeld mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Großrinderfeld per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2025 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2025 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2026 sein wird, ist noch unbekannt.

Durchschnittlich beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Baden-Württemberg mit bis zu 5.000 Einwohnern 360,16 %. Damit liegt der Hebesatz in Großrinderfeld 12,17 % über dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Altertheim 350 % und in Grünsfeld 370 %. Die Grundsteuer in Würzburg wird anhand eines Hebesatzes von 510 % berechnet.

Nachbargemeinden von Großrinderfeld

GroßrinderfeldGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2023

Gemeinde Grundsteuer B
Altertheim 350 %
Kirchheim 350 %
Wittighausen 350 %
Großrinderfeld 360 %
Grünsfeld 370 %
Tauberbischofsheim 370 %
Werbach 410 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2023

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Großrinderfeld

In Baden-Württemberg bestimmt sich die reformierte Grundsteuer nach dem Bodenwertmodell wie folgt:

Grundsteuer Großrinderfeld berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 25.900,00 Euro
×
Steuermesszahl 0,91 Promille
×
Hebesatz 404 %
=
Grundsteuer 2025 95,22 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Großrinderfeld der Höhe nach kalkuliert, ist in Baden-Württemberg von der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert abhängig.

Grundsteuer Rechner Großrinderfeld

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Großrinderfeld

Für eine Wohnung mit einer anteiligen Grundstücksfläche von 57 qm und einem Bodenrichtwert von 417,00 € / qm in Großrinderfeld beträgt der Grundsteuerwert 23.700,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Großrinderfeld beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 87,13 €.

Grundsteuerwert
23.700,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
404 %
= Grundsteuer
87,13 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Großrinderfeld

Für ein Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 273 qm (Bodenrichtwert 110,00 €) in Großrinderfeld beläuft sich der Grundsteuerwert auf 30.000,00 € und die Grundsteuer damit auf 110,29 € (überwiegende Wohnnutzung).

Grundsteuerwert
30.000,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
404 %
= Grundsteuer
110,29 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Großrinderfeld

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus in Großrinderfeld (Bodenrichtwert 140,00 €) mit einer Grundstücksfläche von 243 qm beträgt 34.000,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 125,00 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuerwert
34.000,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
404 %
= Grundsteuer
125,00 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Fällen durch das Finanzamt Tauberbischofsheim festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Großrinderfeld.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Großrinderfeld aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Bodenrichtwert (BRW)

Den Bodenrichtwert Großrinderfeld mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Aktuelles zur Grundsteuer in Großrinderfeld

Informieren Sie sich hier, ob Großrinderfeld eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Großrinderfeld

Erhöhung:

Die Grundsteuer B ist seit 2023 um 12,2 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Großrinderfeld

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 572.049,00 €
Gewerbesteuer 1.247.605,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 2.417.330,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 83.859,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 4.055 Einwohnern in Großrinderfeld betrug die Grundsteuer durchschnittlich 141,07 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Großrinderfeld

Für die Grundsteuer B beträgt der Hebesatz in Großrinderfeld 404 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Großrinderfeld hängt von dem dann geltenden Hebesatz und dem Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 ab. Den Hebesatz 2025 wird Großrinderfeld voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang des Jahres 2025 neu festsetzen.
In Großrinderfeld (Baden-Württemberg) bestimmt sich die reformierte Grundsteuer nach dem Bodenwertmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)