Grundsteuer Osterhofen

Hier finden Sie alle relevanten Infos zur Berechnung der Grundsteuer in Osterhofen (Stadt in Bayern).

Grundsteuer Hebesatz Osterhofen

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 330 Prozent (2023) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

330 Prozent (2023)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

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Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Stadt Osterhofen per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2025 kann die Stadt nur bis zum 30.06.2025 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2024 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Mittel beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Bayern mit mehr als 10.000 und bis zu 25.000 Einwohnern 353,66 %. Damit liegt der Hebesatz in Osterhofen 7,17 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Winzer 330 % und in Niederalteich 330 %. Die Grundsteuer in Passau wird anhand eines Hebesatzes von 390 % berechnet.

Nachbargemeinden von Osterhofen

OsterhofenGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2023

Gemeinde Grundsteuer B
Aldersbach 300 %
Moos 310 %
Eichendorf 320 %
Osterhofen 330 %
Hengersberg 330 %
Niederalteich 330 %
Winzer 330 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2023

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Osterhofen

In Bayern bestimmt sich die neue Grundsteuer nach dem Flächenmodell wie folgt:

Grundsteuer Osterhofen berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Messbetrag 41,17 €
×
Hebesatz 330 %
=
Grundsteuer 2025 135,86 Euro

Wie sich die Höhe des Messbetrags für die Grundsteuer in Osterhofen ermittelt, ist in Bayern von der Grundstücksfläche sowie der Wohn- und Nutzfläche abhängig.

Grundsteuer Rechner Osterhofen

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Osterhofen

Für eine Wohnung mit einer anteiligen Grundstücksfläche von 92 qm (Wohnfläche 138 qm) in Osterhofen beträgt der Grundsteuermessbetrag 51,98 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Osterhofen beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 171,53 €.

Grundsteuermessbetrag
51,98 €
× Hebesatz
330 %
= Grundsteuer
171,53 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Osterhofen

Für ein 217 qm großes Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 614 qm in Osterhofen beläuft sich der Grundsteuermessbetrag auf 100,50 € und die Grundsteuer beträgt damit 331,65 €.

Grundsteuermessbetrag
100,50 €
× Hebesatz
330 %
= Grundsteuer
331,65 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Osterhofen

Der Grundsteuermessbetrag für ein Zweifamilienhaus in Osterhofen mit 80 qm Wohnfläche und einer Grundstücksgröße von 142 qm beträgt 33,68 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 111,14 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuermessbetrag
33,68 €
× Hebesatz
330 %
= Grundsteuer
111,14 €

Der Grundsteuermessbetrag wird in allen Fällen durch das Finanzamt Deggendorf festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Stadt Osterhofen.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Osterhofen aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Osterhofen.

Aktuelles zur Grundsteuer in Osterhofen

Informieren Sie sich hier, ob Osterhofen eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Osterhofen

Keine Veränderung:

Die Grundsteuer B hat sich seit 2008 nicht geändert.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Osterhofen

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 1.581.315,00 €
Gewerbesteuer 6.775.511,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 6.981.506,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 820.622,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 11.861 Einwohnern in Osterhofen betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 133,32 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Osterhofen

Der Hebesatz (Grundsteuer B) in Osterhofen beträgt 330 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Osterhofen hängt vom Messbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann geltenden Hebesatz ab. Osterhofen wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich bis Ende 2024 oder spätestens Anfang 2025 neu festsetzen.
In Osterhofen (Bayern) bestimmt sich die neue Grundsteuer nach dem Flächenmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)