Grundsteuer Aholming

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Berechnung der Grundsteuer in Aholming (Gemeinde in Bayern).

Grundsteuer Hebesatz Aholming

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 380 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

330 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Aholming mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Aholming per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Durchschnitt beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Bayern mit bis zu 5.000 Einwohnern 352,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Aholming 6,91 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Buchhofen 350 % und in Moos 310 %. Die Grundsteuer in Passau wird anhand eines Hebesatzes von 390 % berechnet.

Nachbargemeinden von Aholming

AholmingGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Oberpöring 300 %
Moos 310 %
Otzing 310 %
Aholming 330 %
Plattling 330 %
Wallerfing 340 %
Buchhofen 350 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Aholming

In Bayern berechnet sich die reformierte Grundsteuer nach dem Flächenmodell wie folgt:

Grundsteuer Aholming berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Messbetrag 70,86 €
×
Hebesatz 330,00 %
=
Grundsteuer 2025 233,84 Euro

Wie sich die Höhe des Messbetrags für die Grundsteuer in Aholming bestimmt, ist in Bayern von der Grundstücksfläche sowie der Wohn- und Nutzfläche abhängig.

Grundsteuer Rechner Aholming

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Aholming

Für eine Wohnung mit einer anteiligen Grundstücksgröße von 105 qm (Wohnfläche 179 qm) in Aholming beträgt der Grundsteuermessbetrag 66,85 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Aholming beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 220,60 €.

Grundsteuermessbetrag
66,85 €
× Hebesatz
330 %
= Grundsteuer
220,60 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Aholming

Für ein 90 qm großes Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 305 qm in Aholming beläuft sich der Grundsteuermessbetrag auf 43,70 € und die Grundsteuer beträgt damit 144,21 €.

Grundsteuermessbetrag
43,70 €
× Hebesatz
330 %
= Grundsteuer
144,21 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Aholming

Der Grundsteuermessbetrag für ein Zweifamilienhaus in Aholming mit 130 qm Wohnfläche und einer Grundstücksgröße von 195 qm beträgt 53,30 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 175,89 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuermessbetrag
53,30 €
× Hebesatz
330 %
= Grundsteuer
175,89 €

Der Grundsteuermessbetrag wird in allen Beispielsfällen durch das Finanzamt Deggendorf festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Aholming.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Aholming aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Aholming.

Aktuelles zur Grundsteuer in Aholming

Informieren Sie sich hier, ob Aholming eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Aholming

Keine Veränderung:

Die Grundsteuer B hat sich seit 2008 nicht geändert.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Aholming

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 243.041,00 €
Gewerbesteuer 765.134,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 1.434.195,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 52.423,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 2.313 Einwohnern in Aholming betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 105,08 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Aholming

Der Hebesatz (Grundsteuer B) in Aholming beträgt 330 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Aholming hängt vom Messbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann geltenden Hebesatz ab. Aholming wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich bis Ende 2024 oder spätestens Anfang 2025 neu festsetzen.
In Aholming (Bayern) berechnet sich die reformierte Grundsteuer nach dem Flächenmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)