Grundsteuer Rötz

Hier finden Sie alle wesentlichen Informationen zur Grundsteuer in Rötz (Stadt in Bayern).

Grundsteuer Hebesatz Rötz

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 350 Prozent (2023) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

345 Prozent (2023)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Rötz mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Stadt Rötz per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Stadt nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Durchschnitt beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Bayern mit bis zu 5.000 Einwohnern 354,80 %. Damit liegt der Hebesatz in Rötz 2,84 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Schönthal 330 % und in Thanstein 450 %. Die Grundsteuer in Regensburg wird anhand eines Hebesatzes von 395 % berechnet.

Nachbargemeinden von Rötz

RötzGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2023

Gemeinde Grundsteuer B
Neunburg vorm Wald 330 %
Schönthal 330 %
Tiefenbach 340 %
Rötz 345 %
Neukirchen-Balbini 350 %
Stamsried 350 %
Thanstein 450 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2023

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Rötz

In Bayern ermittelt sich die reformierte Grundsteuer nach dem Flächenmodell wie folgt:

Grundsteuer Rötz berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Messbetrag 94,02 €
×
Hebesatz 345,00 %
=
Grundsteuer 2025 324,37 Euro

Wie sich die Höhe des Messbetrags für die Grundsteuer in Rötz kalkuliert, ist in Bayern von der Grundstücksfläche sowie der Wohn- und Nutzfläche abhängig.

Grundsteuer Rechner Rötz

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Rötz

Für eine Eigentumswohnung mit einer anteiligen Grundstücksgröße von 51 qm (Wohnfläche 79 qm) in Rötz beträgt der Grundsteuermessbetrag 29,69 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Rötz beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 102,43 €.

Grundsteuermessbetrag
29,69 €
× Hebesatz
345 %
= Grundsteuer
102,43 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Rötz

Für ein 113 qm großes Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 367 qm in Rötz beläuft sich der Grundsteuermessbetrag auf 54,23 € und die Grundsteuer beträgt damit 187,09 €.

Grundsteuermessbetrag
54,23 €
× Hebesatz
345 %
= Grundsteuer
187,09 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Rötz

Der Grundsteuermessbetrag für ein Zweifamilienhaus in Rötz mit 140 qm Wohnfläche und einer Grundstücksgröße von 214 qm beträgt 57,56 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 198,58 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuermessbetrag
57,56 €
× Hebesatz
345 %
= Grundsteuer
198,58 €

Der Grundsteuermessbetrag wird in allen Fällen durch das Finanzamt Cham mit Außenstelle Bad Kötzting festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Stadt Rötz.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Rötz aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Rötz.

Aktuelles zur Grundsteuer in Rötz

Informieren Sie sich hier, ob Rötz eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Rötz

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Einfamilienhäuser ist seit 2020 um 4,5 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Rötz

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 420.517,00 €
Gewerbesteuer 1.538.419,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 1.692.568,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 251.386,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 3.346 Einwohnern in Rötz betrug die Grundsteuer durchschnittlich 125,68 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Rötz

Der Hebesatz (Grundsteuer B) in Rötz beträgt 345 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Rötz hängt vom Messbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann geltenden Hebesatz ab. Rötz wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich bis Ende 2024 oder spätestens Anfang 2025 neu festsetzen.
In Rötz (Bayern) ermittelt sich die reformierte Grundsteuer nach dem Flächenmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)