Grundsteuer Simbach am Inn

Hier finden Sie alle wesentlichen Angaben zur Berechnung der Grundsteuer in Simbach am Inn (Stadt in Bayern).

Grundsteuer Hebesatz Simbach am Inn

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 350 Prozent (2023) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

350 Prozent (2023)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Simbach am Inn mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Stadt Simbach am Inn per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Stadt nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Durchschnitt beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Bayern mit mehr als 10.000 und bis zu 25.000 Einwohnern 353,77 %. Damit liegt der Hebesatz in Simbach am Inn 1,08 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Kirchdorf am Inn 330 % und in Julbach 300 %. Die Grundsteuer in Passau wird anhand eines Hebesatzes von 390 % berechnet.

Nachbargemeinden von Simbach am Inn

Simbach am InnGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2023

Gemeinde Grundsteuer B
Reut 300 %
Kirchdorf am Inn 330 %
Simbach am Inn 350 %
Stubenberg 350 %
Wittibreut 420 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2023

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Simbach am Inn

In Bayern ermittelt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Flächenmodell wie folgt:

Grundsteuer Simbach am Inn berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Messbetrag 100,22 €
×
Hebesatz 350,00 %
=
Grundsteuer 2025 350,77 Euro

Wie sich die Höhe des Messbetrags für die Grundsteuer in Simbach am Inn berechnet, ist in Bayern von der Grundstücksfläche sowie der Wohn- und Nutzfläche abhängig.

Grundsteuer Rechner Simbach am Inn

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Simbach am Inn

Für eine Wohnung mit einer anteiligen Grundstücksgröße von 27 qm (Wohnfläche 47 qm) in Simbach am Inn beträgt der Grundsteuermessbetrag 17,53 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Simbach am Inn beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 61,36 €.

Grundsteuermessbetrag
17,53 €
× Hebesatz
350 %
= Grundsteuer
61,36 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Simbach am Inn

Für ein 109 qm großes Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 292 qm in Simbach am Inn beläuft sich der Grundsteuermessbetrag auf 49,83 € und die Grundsteuer beträgt damit 174,40 €.

Grundsteuermessbetrag
49,83 €
× Hebesatz
350 %
= Grundsteuer
174,40 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Simbach am Inn

Der Grundsteuermessbetrag für ein Zweifamilienhaus in Simbach am Inn mit 176 qm Wohnfläche und einer Grundstücksgröße von 315 qm beträgt 74,19 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 259,66 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuermessbetrag
74,19 €
× Hebesatz
350 %
= Grundsteuer
259,66 €

Der Grundsteuermessbetrag wird in allen Beispielsfällen durch das Finanzamt Eggenfelden festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Stadt Simbach am Inn.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Simbach am Inn aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Simbach am Inn.

Aktuelles zur Grundsteuer in Simbach am Inn

Informieren Sie sich hier, ob Simbach am Inn eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Simbach am Inn

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Einfamilienhäuser ist seit 2012 um 6,1 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Simbach am Inn

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 1.132.755,00 €
Gewerbesteuer 6.112.880,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 5.637.062,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 712.467,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 10.049 Einwohnern in Simbach am Inn betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 112,72 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Simbach am Inn

Der Hebesatz (Grundsteuer B) in Simbach am Inn beträgt 350 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Simbach am Inn hängt vom Messbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann geltenden Hebesatz ab. Simbach am Inn wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich bis Ende 2024 oder spätestens Anfang 2025 neu festsetzen.
In Simbach am Inn (Bayern) ermittelt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Flächenmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)