Grundsteuer Straßlach-Dingharting

Hier finden Sie alle wesentlichen Angaben zur Berechnung der Grundsteuer in Straßlach-Dingharting (Gemeinde in Bayern).

Grundsteuer Hebesatz Straßlach-Dingharting

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 310 Prozent (2023) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

310 Prozent (2023)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Straßlach-Dingharting mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Straßlach-Dingharting per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Mittel beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Bayern mit bis zu 5.000 Einwohnern 354,80 %. Damit liegt der Hebesatz in Straßlach-Dingharting 14,45 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Baierbrunn 250 % und in Pullach im Isartal 225 %. Die Grundsteuer in München wird anhand eines Hebesatzes von 535 % berechnet.

Nachbargemeinden von Straßlach-Dingharting

Straßlach-DinghartingGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2023

Gemeinde Grundsteuer B
Baierbrunn 250 %
Oberhaching 300 %
Sauerlach 300 %
Straßlach-Dingharting 310 %
Egling 320 %
Schäftlarn 340 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2023

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Straßlach-Dingharting

In Bayern ermittelt sich die neue Grundsteuer nach dem Flächenmodell wie folgt:

Grundsteuer Straßlach-Dingharting berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Messbetrag 63,72 €
×
Hebesatz 310,00 %
=
Grundsteuer 2025 197,53 Euro

Wie sich die Höhe des Messbetrags für die Grundsteuer in Straßlach-Dingharting berechnet, ist in Bayern von der Grundstücksfläche sowie der Wohn- und Nutzfläche abhängig.

Grundsteuer Rechner Straßlach-Dingharting

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Straßlach-Dingharting

Für eine Eigentumswohnung mit einer anteiligen Grundstücksgröße von 78 qm (Wohnfläche 126 qm) in Straßlach-Dingharting beträgt der Grundsteuermessbetrag 47,21 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Straßlach-Dingharting beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 146,35 €.

Grundsteuermessbetrag
47,21 €
× Hebesatz
310 %
= Grundsteuer
146,35 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Straßlach-Dingharting

Für ein 96 qm großes Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 313 qm in Straßlach-Dingharting beläuft sich der Grundsteuermessbetrag auf 46,11 € und die Grundsteuer beträgt damit 142,94 €.

Grundsteuermessbetrag
46,11 €
× Hebesatz
310 %
= Grundsteuer
142,94 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Straßlach-Dingharting

Der Grundsteuermessbetrag für ein Zweifamilienhaus in Straßlach-Dingharting mit 168 qm Wohnfläche und einer Grundstücksgröße von 270 qm beträgt 69,60 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 215,76 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuermessbetrag
69,60 €
× Hebesatz
310 %
= Grundsteuer
215,76 €

Der Grundsteuermessbetrag wird in allen Beispielen durch das Finanzamt München Gewinneinkünfte festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Straßlach-Dingharting.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Straßlach-Dingharting aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Straßlach-Dingharting.

Aktuelles zur Grundsteuer in Straßlach-Dingharting

Informieren Sie sich hier, ob Straßlach-Dingharting eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Straßlach-Dingharting

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Einfamilienhäuser ist seit 2015 um 6,9 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Straßlach-Dingharting

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 558.470,00 €
Gewerbesteuer 2.246.089,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 2.912.811,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 175.791,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 3.297 Einwohnern in Straßlach-Dingharting betrug die Grundsteuer durchschnittlich 169,39 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Straßlach-Dingharting

Der Hebesatz (Grundsteuer B) in Straßlach-Dingharting beträgt 310 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Straßlach-Dingharting hängt vom Messbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann geltenden Hebesatz ab. Straßlach-Dingharting wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich bis Ende 2024 oder spätestens Anfang 2025 neu festsetzen.
In Straßlach-Dingharting (Bayern) ermittelt sich die neue Grundsteuer nach dem Flächenmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)