Grundsteuer Böllen

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Berechnung der Grundsteuer in Böllen (Gemeinde in Baden-Württemberg).

Grundsteuer Hebesatz Böllen

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 320 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

300 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Böllen mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Böllen per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Durchschnittlich beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Baden-Württemberg mit bis zu 5.000 Einwohnern 357,43 %. Damit liegt der Hebesatz in Böllen 19,14 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Schönenberg 320 % und in Wembach 280 %. Die Grundsteuer in Freiburg im Breisgau wird anhand eines Hebesatzes von 600 % berechnet.

Nachbargemeinden von Böllen

BöllenGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Wembach 280 %
Böllen 300 %
Schönenberg 320 %
Kleines Wiesental 400 %
Fröhnd 420 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Böllen

In Baden-Württemberg berechnet sich die neue Grundsteuer nach dem Bodenwertmodell wie folgt:

Grundsteuer Böllen berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 351.400,00 Euro
×
Steuermesszahl 0,91 Promille
×
Hebesatz 300,00 %
=
Grundsteuer 2025 959,32 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Böllen der Höhe nach ermittelt, ist in Baden-Württemberg von der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert abhängig.

Grundsteuer Rechner Böllen

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Böllen

Für eine Wohnung mit einer anteiligen Grundstücksfläche von 107 qm und einem Bodenrichtwert von 672,00 € / qm in Böllen beträgt der Grundsteuerwert 71.900,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Böllen beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 196,29 €.

Grundsteuerwert
71.900,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
300 %
= Grundsteuer
196,29 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Böllen

Für ein Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 431 qm (Bodenrichtwert 672,00 €) in Böllen beläuft sich der Grundsteuerwert auf 289.600,00 € und die Grundsteuer damit auf 790,61 € (überwiegende Wohnnutzung).

Grundsteuerwert
289.600,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
300 %
= Grundsteuer
790,61 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Böllen

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus in Böllen (Bodenrichtwert 672,00 €) mit einer Grundstücksfläche von 202 qm beträgt 135.700,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 370,46 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuerwert
135.700,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
300 %
= Grundsteuer
370,46 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Beispielsfällen durch das Finanzamt Lörrach festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Böllen.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Böllen aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Bodenrichtwert

Den Bodenrichtwert Böllen mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Aktuelles zur Grundsteuer in Böllen

Informieren Sie sich hier, ob Böllen eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Böllen

Keine Veränderung:

Die Grundsteuer B hat sich seit 2008 nicht geändert.

Steueraufkommen Böllen

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 8.992,00 €
Gewerbesteuer 3.179,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 76.440,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 114,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 108 Einwohnern in Böllen betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 83,26 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Böllen

Für die Grundsteuer B beträgt der Hebesatz in Böllen 300 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Böllen hängt von dem dann geltenden Hebesatz und dem Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 ab. Den Hebesatz 2025 wird Böllen voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang des Jahres 2025 neu festsetzen.
In Böllen (Baden-Württemberg) berechnet sich die neue Grundsteuer nach dem Bodenwertmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)