Grundsteuer Fröhnd

Hier finden Sie alle wichtigen Angaben zur Berechnung der Grundsteuer in Fröhnd (Gemeinde in Baden-Württemberg).

Grundsteuer Hebesatz Fröhnd

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 420 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

420 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Fröhnd mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Fröhnd per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Durchschnittlich beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Baden-Württemberg mit bis zu 5.000 Einwohnern 357,43 %. Damit liegt der Hebesatz in Fröhnd 17,51 % über dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Wembach 280 % und in Schönau im Schwarzwald 400 %. Die Grundsteuer in Freiburg im Breisgau wird anhand eines Hebesatzes von 600 % berechnet.

Nachbargemeinden von Fröhnd

FröhndGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Tunau 330 %
Häg-Ehrsberg 350 %
Todtnau 380 %
Kleines Wiesental 400 %
Schönau im Schwarzwald 400 %
Fröhnd 420 %
Zell im Wiesental 430 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Fröhnd

In Baden-Württemberg ermittelt sich die reformierte Grundsteuer nach dem Bodenwertmodell wie folgt:

Grundsteuer Fröhnd berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 39.900.000,00 Euro
×
Steuermesszahl 0,91 Promille
×
Hebesatz 420,00 %
=
Grundsteuer 2025 152.497,80 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Fröhnd der Höhe nach bestimmt, ist in Baden-Württemberg von der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert abhängig.

Grundsteuer Rechner Fröhnd

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Fröhnd

Für eine Eigentumswohnung mit einer anteiligen Grundstücksfläche von 76 qm und einem Bodenrichtwert von 672,00 € / qm in Fröhnd beträgt der Grundsteuerwert 51.000,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Fröhnd beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 194,92 €.

Grundsteuerwert
51.000,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
420 %
= Grundsteuer
194,92 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Fröhnd

Für ein Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 526 qm (Bodenrichtwert 90,00 €) in Fröhnd beläuft sich der Grundsteuerwert auf 47.300,00 € und die Grundsteuer damit auf 180,78 € (überwiegende Wohnnutzung).

Grundsteuerwert
47.300,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
420 %
= Grundsteuer
180,78 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Fröhnd

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus in Fröhnd (Bodenrichtwert 90,00 €) mit einer Grundstücksfläche von 209 qm beträgt 18.800,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 71,85 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuerwert
18.800,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
420 %
= Grundsteuer
71,85 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Beispielsfällen durch das Finanzamt Lörrach festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Fröhnd.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Fröhnd aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Bodenrichtwert (BRW)

Den Bodenrichtwert Fröhnd mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Aktuelles zur Grundsteuer in Fröhnd

Informieren Sie sich hier, ob Fröhnd eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Fröhnd

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Wohnungen ist seit 2019 um 13,5 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Fröhnd

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 64.534,00 €
Gewerbesteuer 16.837,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 312.773,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 2.946,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 484 Einwohnern in Fröhnd betrug die Grundsteuer durchschnittlich 133,33 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Fröhnd

Für die Grundsteuer B beträgt der Hebesatz in Fröhnd 420 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Fröhnd hängt von dem dann geltenden Hebesatz und dem Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 ab. Den Hebesatz 2025 wird Fröhnd voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang des Jahres 2025 neu festsetzen.
In Fröhnd (Baden-Württemberg) ermittelt sich die reformierte Grundsteuer nach dem Bodenwertmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)