Grundsteuer Umkirch

Hier finden Sie alle wesentlichen Informationen zur Ermittlung der Grundsteuer in Umkirch (Gemeinde in Baden-Württemberg).

Grundsteuer Hebesatz Umkirch

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 300 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

300 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Umkirch mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Umkirch per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Mittel beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Baden-Württemberg mit mehr als 5.000 und bis zu 10.000 Einwohnern 365,05 %. Damit liegt der Hebesatz in Umkirch 21,68 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in March 360 % und in Gottenheim 310 %. Die Grundsteuer in Freiburg im Breisgau wird anhand eines Hebesatzes von 600 % berechnet.

Nachbargemeinden von Umkirch

UmkirchGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Umkirch 300 %
Gottenheim 310 %
March 360 %
Freiburg im Breisgau 600 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Umkirch

In Baden-Württemberg berechnet sich die reformierte Grundsteuer nach dem Bodenwertmodell wie folgt:

Grundsteuer Umkirch berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 118.800,00 Euro
×
Grundsteuermesszahl 0,91 Promille
×
Hebesatz 300,00 %
=
Grundsteuer 2025 324,32 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Umkirch der Höhe nach kalkuliert, ist in Baden-Württemberg von der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert abhängig.

Grundsteuer Rechner Umkirch

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Umkirch

Für eine Wohnung mit einer anteiligen Grundstücksfläche von 78 qm und einem Bodenrichtwert von 500,00 € / qm in Umkirch beträgt der Grundsteuerwert 39.000,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Umkirch beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 106,47 €.

Grundsteuerwert
39.000,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
300 %
= Grundsteuer
106,47 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Umkirch

Für ein Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 318 qm (Bodenrichtwert 550,00 €) in Umkirch beläuft sich der Grundsteuerwert auf 174.900,00 € und die Grundsteuer damit auf 477,48 € (überwiegende Wohnnutzung).

Grundsteuerwert
174.900,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
300 %
= Grundsteuer
477,48 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Umkirch

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus in Umkirch (Bodenrichtwert 550,00 €) mit einer Grundstücksfläche von 141 qm beträgt 77.500,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 211,58 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuerwert
77.500,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
300 %
= Grundsteuer
211,58 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Beispielen durch das Finanzamt Freiburg-Land festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Umkirch.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Umkirch aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Bodenrichtwert Grundsteuer

Den Bodenrichtwert Umkirch mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Aktuelles zur Grundsteuer in Umkirch

Informieren Sie sich hier, ob Umkirch eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

  • Für Umkirch sind aktuell keine Neuigkeiten bekannt.

Grundsteuer Hebesatz Umkirch

Keine Veränderung:

Die Grundsteuer B hat sich seit 2008 nicht geändert.

Steueraufkommen Umkirch

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 713.197,00 €
Gewerbesteuer 6.642.613,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 3.195.757,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 712.005,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 5.885 Einwohnern in Umkirch betrug die Grundsteuer durchschnittlich 121,19 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Umkirch

Für die Grundsteuer B beträgt der Hebesatz in Umkirch 300 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Umkirch hängt von dem dann geltenden Hebesatz und dem Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 ab. Den Hebesatz 2025 wird Umkirch voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang des Jahres 2025 neu festsetzen.
In Umkirch (Baden-Württemberg) berechnet sich die reformierte Grundsteuer nach dem Bodenwertmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)