Grundsteuer Zimmern ob Rottweil

Hier finden Sie alle relevanten Angaben zur Ermittlung der Grundsteuer in Zimmern ob Rottweil (Gemeinde in Baden-Württemberg).

Grundsteuer Hebesatz Zimmern ob Rottweil

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 370 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

360 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Zimmern ob Rottweil mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Zimmern ob Rottweil per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Durchschnitt beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Baden-Württemberg mit mehr als 5.000 und bis zu 10.000 Einwohnern 365,05 %. Damit liegt der Hebesatz in Zimmern ob Rottweil 1,40 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Rottweil 420 % und in Villingendorf 340 %. Die Grundsteuer in Villingen-Schwenningen wird anhand eines Hebesatzes von 445 % berechnet.

Nachbargemeinden von Zimmern ob Rottweil

Zimmern ob RottweilGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Dunningen 330 %
Deißlingen 340 %
Villingendorf 340 %
Zimmern ob Rottweil 360 %
Eschbronn 385 %
Rottweil 420 %
Königsfeld im Schwarzwald 430 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Zimmern ob Rottweil

In Baden-Württemberg ermittelt sich die neue Grundsteuer nach dem Bodenwertmodell wie folgt:

Grundsteuer Zimmern ob Rottweil berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 70.000,00 Euro
×
Grundsteuermesszahl 0,91 Promille
×
Hebesatz 360,00 %
=
Grundsteuer 2025 229,32 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Zimmern ob Rottweil der Höhe nach bestimmt, ist in Baden-Württemberg von der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert abhängig.

Grundsteuer Rechner Zimmern ob Rottweil

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Zimmern ob Rottweil

Für eine Wohnung mit einer anteiligen Grundstücksgröße von 23 qm und einem Bodenrichtwert von 215,00 € / qm in Zimmern ob Rottweil beträgt der Grundsteuerwert 4.900,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Zimmern ob Rottweil beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 16,05 €.

Grundsteuerwert
4.900,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
360 %
= Grundsteuer
16,05 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Zimmern ob Rottweil

Für ein Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 328 qm (Bodenrichtwert 80,00 €) in Zimmern ob Rottweil beläuft sich der Grundsteuerwert auf 26.200,00 € und die Grundsteuer damit auf 85,83 € (überwiegende Wohnnutzung).

Grundsteuerwert
26.200,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
360 %
= Grundsteuer
85,83 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Zimmern ob Rottweil

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus in Zimmern ob Rottweil (Bodenrichtwert 110,00 €) mit einer Grundstücksfläche von 328 qm beträgt 36.000,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 117,94 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuerwert
36.000,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
360 %
= Grundsteuer
117,94 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Fällen durch das Finanzamt Rottweil festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Zimmern ob Rottweil.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Zimmern ob Rottweil aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Bodenrichtwert (BRW)

Den Bodenrichtwert Zimmern ob Rottweil mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Aktuelles zur Grundsteuer in Zimmern ob Rottweil

Informieren Sie sich hier, ob Zimmern ob Rottweil eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

  • Für Zimmern ob Rottweil sind aktuell keine Neuigkeiten bekannt.

Grundsteuer Hebesatz Zimmern ob Rottweil

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Wohnungen ist seit 2021 um 2,9 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Zimmern ob Rottweil

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 1.102.528,00 €
Gewerbesteuer 8.226.398,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 4.106.025,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 514.030,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 6.372 Einwohnern in Zimmern ob Rottweil betrug die Grundsteuer durchschnittlich 173,03 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Zimmern ob Rottweil

Für die Grundsteuer B beträgt der Hebesatz in Zimmern ob Rottweil 360 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Zimmern ob Rottweil hängt von dem dann geltenden Hebesatz und dem Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 ab. Den Hebesatz 2025 wird Zimmern ob Rottweil voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang des Jahres 2025 neu festsetzen.
In Zimmern ob Rottweil (Baden-Württemberg) ermittelt sich die neue Grundsteuer nach dem Bodenwertmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)