Grundsteuer Köditz

Hier finden Sie alle relevanten Angaben zur Berechnung der Grundsteuer in Köditz (Gemeinde in Bayern).

Grundsteuer Hebesatz Köditz

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 320 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

320 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Köditz mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Köditz per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Mittel beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Bayern mit bis zu 5.000 Einwohnern 352,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Köditz 10,25 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Leupoldsgrün 350 % und in Konradsreuth 380 %. Die Grundsteuer in Plauen wird anhand eines Hebesatzes von 505 % berechnet.

Nachbargemeinden von Köditz

KöditzGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Töpen 290 %
Köditz 320 %
Selbitz 335 %
Feilitzsch 350 %
Leupoldsgrün 350 %
Berg 360 %
Hirschberg 404 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Köditz

In Bayern bestimmt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Flächenmodell wie folgt:

Grundsteuer Köditz berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Messbetrag 81,19 €
×
Hebesatz 320,00 %
=
Grundsteuer 2025 259,81 Euro

Wie sich die Höhe des Messbetrags für die Grundsteuer in Köditz bestimmt, ist in Bayern von der Grundstücksfläche sowie der Wohn- und Nutzfläche abhängig.

Grundsteuer Rechner Köditz

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Köditz

Für eine Wohnung mit einer anteiligen Grundstücksfläche von 27 qm (Wohnfläche 53 qm) in Köditz beträgt der Grundsteuermessbetrag 19,62 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Köditz beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 62,78 €.

Grundsteuermessbetrag
19,62 €
× Hebesatz
320 %
= Grundsteuer
62,78 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Köditz

Für ein 178 qm großes Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 546 qm in Köditz beläuft sich der Grundsteuermessbetrag auf 84,14 € und die Grundsteuer beträgt damit 269,25 €.

Grundsteuermessbetrag
84,14 €
× Hebesatz
320 %
= Grundsteuer
269,25 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Köditz

Der Grundsteuermessbetrag für ein Zweifamilienhaus in Köditz mit 82 qm Wohnfläche und einer Grundstücksgröße von 157 qm beträgt 34,98 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 111,94 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuermessbetrag
34,98 €
× Hebesatz
320 %
= Grundsteuer
111,94 €

Der Grundsteuermessbetrag wird in allen Beispielsfällen durch das Finanzamt Hof mit Außenstellen festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Köditz.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Köditz aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Köditz.

Aktuelles zur Grundsteuer in Köditz

Informieren Sie sich hier, ob Köditz eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Köditz

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Wohnungen ist seit 2015 um 6,7 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Köditz

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 317.169,00 €
Gewerbesteuer 437.985,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 1.528.477,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 82.559,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 2.444 Einwohnern in Köditz betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 129,77 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Köditz

Der Hebesatz (Grundsteuer B) in Köditz beträgt 320 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Köditz hängt vom Messbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann geltenden Hebesatz ab. Köditz wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich bis Ende 2024 oder spätestens Anfang 2025 neu festsetzen.
In Köditz (Bayern) bestimmt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Flächenmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)