Grundsteuer Hof

Hier finden Sie alle wesentlichen Informationen zur Ermittlung der Grundsteuer in Hof (Stadt in Bayern).

Grundsteuer Hebesatz Hof

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 330 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

410 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Hof mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Stadt Hof per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Stadt nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Durchschnitt beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Bayern mit mehr als 25.000 und bis zu 50.000 Einwohnern 355,15 %. Damit liegt der Hebesatz in Hof 15,44 % über dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Feilitzsch 350 % und in Trogen 350 %. Die Grundsteuer in Plauen wird anhand eines Hebesatzes von 505 % berechnet.

Nachbargemeinden von Hof

HofGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Döhlau 330 %
Feilitzsch 350 %
Leupoldsgrün 350 %
Trogen 350 %
Gattendorf 360 %
Konradsreuth 380 %
Hof 410 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Hof

In Bayern ermittelt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Flächenmodell wie folgt:

Grundsteuer Hof berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Messbetrag 44,63 €
×
Hebesatz 410,00 %
=
Grundsteuer 2025 182,98 Euro

Wie sich die Höhe des Messbetrags für die Grundsteuer in Hof berechnet, ist in Bayern von der Grundstücksfläche sowie der Wohn- und Nutzfläche abhängig.

Grundsteuer Rechner Hof

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Hof

Für eine Eigentumswohnung mit einer anteiligen Grundstücksfläche von 25 qm (Wohnfläche 41 qm) in Hof beträgt der Grundsteuermessbetrag 15,35 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Hof beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 62,93 €.

Grundsteuermessbetrag
15,35 €
× Hebesatz
410 %
= Grundsteuer
62,93 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Hof

Für ein 135 qm großes Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 373 qm in Hof beläuft sich der Grundsteuermessbetrag auf 62,17 € und die Grundsteuer beträgt damit 254,90 €.

Grundsteuermessbetrag
62,17 €
× Hebesatz
410 %
= Grundsteuer
254,90 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Hof

Der Grundsteuermessbetrag für ein Zweifamilienhaus in Hof mit 92 qm Wohnfläche und einer Grundstücksgröße von 174 qm beträgt 39,16 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 160,56 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuermessbetrag
39,16 €
× Hebesatz
410 %
= Grundsteuer
160,56 €

Der Grundsteuermessbetrag wird in allen Beispielen durch das Finanzamt Hof mit Außenstellen festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Stadt Hof.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Hof aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Hof.

Aktuelles zur Grundsteuer in Hof

Informieren Sie sich hier, ob Hof eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

  • Für Hof sind aktuell keine Neuigkeiten bekannt.

Grundsteuer Hebesatz Hof

Erhöhung:

Die Grundsteuer B ist seit 2008 um 5,1 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Hof

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 8.249.792,00 €
Gewerbesteuer 30.985.968,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 21.517.476,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 5.088.160,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 45.047 Einwohnern in Hof betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 183,14 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Hof

Der Hebesatz (Grundsteuer B) in Hof beträgt 410 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Hof hängt vom Messbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann geltenden Hebesatz ab. Hof wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich bis Ende 2024 oder spätestens Anfang 2025 neu festsetzen.
In Hof (Bayern) ermittelt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Flächenmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)