Grundsteuer Mantel

Hier finden Sie alle wichtigen Infos zur Berechnung der Grundsteuer in Mantel (Gemeinde in Bayern).

Grundsteuer Hebesatz Mantel

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 360 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

360 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Mantel mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Mantel per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Mittel beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Bayern mit bis zu 5.000 Einwohnern 352,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Mantel 2,04 % über dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Weiherhammer 330 % und in Kohlberg 350 %. Die Grundsteuer in Bayreuth wird anhand eines Hebesatzes von 430 % berechnet.

Nachbargemeinden von Mantel

MantelGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Grafenwöhr 330 %
Weiherhammer 330 %
Mantel 360 %
Weiden in der Oberpfalz 400 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2023

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Mantel

In Bayern ermittelt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Flächenmodell wie folgt:

Grundsteuer Mantel berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Messbetrag 77,10 €
×
Hebesatz 360,00 %
=
Grundsteuer 2025 277,56 Euro

Wie sich die Höhe des Messbetrags für die Grundsteuer in Mantel kalkuliert, ist in Bayern von der Grundstücksfläche sowie der Wohn- und Nutzfläche abhängig.

Grundsteuer Rechner Mantel

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Mantel

Für eine Eigentumswohnung mit einer anteiligen Grundstücksfläche von 74 qm (Wohnfläche 113 qm) in Mantel beträgt der Grundsteuermessbetrag 42,51 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Mantel beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 153,04 €.

Grundsteuermessbetrag
42,51 €
× Hebesatz
360 %
= Grundsteuer
153,04 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Mantel

Für ein 95 qm großes Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 274 qm in Mantel beläuft sich der Grundsteuermessbetrag auf 44,21 € und die Grundsteuer beträgt damit 159,16 €.

Grundsteuermessbetrag
44,21 €
× Hebesatz
360 %
= Grundsteuer
159,16 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Mantel

Der Grundsteuermessbetrag für ein Zweifamilienhaus in Mantel mit 163 qm Wohnfläche und einer Grundstücksgröße von 319 qm beträgt 69,81 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 251,32 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuermessbetrag
69,81 €
× Hebesatz
360 %
= Grundsteuer
251,32 €

Der Grundsteuermessbetrag wird in allen Beispielen durch das Finanzamt Weiden i.d.Opf. festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Mantel.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Mantel aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Mantel.

Aktuelles zur Grundsteuer in Mantel

Informieren Sie sich hier, ob Mantel eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Mantel

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Einfamilienhäuser ist seit 2014 um 9,1 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Mantel

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 256.858,00 €
Gewerbesteuer 966.486,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 1.638.172,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 90.050,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 2.754 Einwohnern in Mantel betrug die Grundsteuer durchschnittlich 93,27 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Mantel

Der Hebesatz (Grundsteuer B) in Mantel beträgt 360 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Mantel hängt vom Messbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann geltenden Hebesatz ab. Mantel wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich bis Ende 2024 oder spätestens Anfang 2025 neu festsetzen.
In Mantel (Bayern) ermittelt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Flächenmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)