Grundsteuer Mariaposching

Hier finden Sie alle wesentlichen Informationen zur Ermittlung der Grundsteuer in Mariaposching (Gemeinde in Bayern).

Grundsteuer Hebesatz Mariaposching

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 320 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

320 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Mariaposching mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Mariaposching per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Durchschnittlich beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Bayern mit bis zu 5.000 Einwohnern 352,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Mariaposching 10,25 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Stephansposching 310 % und in Niederwinkling 320 %. Die Grundsteuer in Landshut wird anhand eines Hebesatzes von 430 % berechnet.

Nachbargemeinden von Mariaposching

MariaposchingGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Offenberg 280 %
Stephansposching 310 %
Mariaposching 320 %
Niederwinkling 320 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Mariaposching

In Bayern bestimmt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Flächenmodell wie folgt:

Grundsteuer Mariaposching berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Messbetrag 38,64 €
×
Hebesatz 320,00 %
=
Grundsteuer 2025 123,65 Euro

Wie sich die Höhe des Messbetrags für die Grundsteuer in Mariaposching bestimmt, ist in Bayern von der Grundstücksfläche sowie der Wohn- und Nutzfläche abhängig.

Grundsteuer Rechner Mariaposching

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Mariaposching

Für eine Eigentumswohnung mit einer anteiligen Grundstücksgröße von 63 qm (Wohnfläche 104 qm) in Mariaposching beträgt der Grundsteuermessbetrag 38,92 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Mariaposching beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 124,54 €.

Grundsteuermessbetrag
38,92 €
× Hebesatz
320 %
= Grundsteuer
124,54 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Mariaposching

Für ein 137 qm großes Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 460 qm in Mariaposching beläuft sich der Grundsteuermessbetrag auf 66,35 € und die Grundsteuer beträgt damit 212,32 €.

Grundsteuermessbetrag
66,35 €
× Hebesatz
320 %
= Grundsteuer
212,32 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Mariaposching

Der Grundsteuermessbetrag für ein Zweifamilienhaus in Mariaposching mit 156 qm Wohnfläche und einer Grundstücksgröße von 302 qm beträgt 66,67 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 213,34 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuermessbetrag
66,67 €
× Hebesatz
320 %
= Grundsteuer
213,34 €

Der Grundsteuermessbetrag wird in allen Beispielen durch das Finanzamt Straubing festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Mariaposching.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Mariaposching aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Mariaposching.

Aktuelles zur Grundsteuer in Mariaposching

Informieren Sie sich hier, ob Mariaposching eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

  • Für Mariaposching sind aktuell keine Neuigkeiten bekannt.

Grundsteuer Hebesatz Mariaposching

Keine Veränderung:

Die Grundsteuer B hat sich seit 2008 nicht geändert.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Mariaposching

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 150.181,00 €
Gewerbesteuer 188.425,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 873.934,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 19.740,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 1.423 Einwohnern in Mariaposching betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 105,54 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Mariaposching

Der Hebesatz (Grundsteuer B) in Mariaposching beträgt 320 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Mariaposching hängt vom Messbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann geltenden Hebesatz ab. Mariaposching wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich bis Ende 2024 oder spätestens Anfang 2025 neu festsetzen.
In Mariaposching (Bayern) bestimmt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Flächenmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)