Grundsteuer Naila

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Berechnung der Grundsteuer in Naila (Stadt in Bayern).

Grundsteuer Hebesatz Naila

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 350 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

350 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Naila mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Stadt Naila per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Stadt nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Durchschnitt beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Bayern mit mehr als 5.000 und bis zu 10.000 Einwohnern 344,88 %. Damit liegt der Hebesatz in Naila 1,48 % über dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Issigau 360 % und in Selbitz 335 %. Die Grundsteuer in Bayreuth wird anhand eines Hebesatzes von 430 % berechnet.

Nachbargemeinden von Naila

NailaGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Selbitz 335 %
Schwarzenbach am Wald 340 %
Bad Steben 345 %
Naila 350 %
Lichtenberg 350 %
Berg 360 %
Schauenstein 360 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2023

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Naila

In Bayern berechnet sich die neue Grundsteuer nach dem Flächenmodell wie folgt:

Grundsteuer Naila berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Messbetrag 62,78 €
×
Hebesatz 350,00 %
=
Grundsteuer 2025 219,73 Euro

Wie sich die Höhe des Messbetrags für die Grundsteuer in Naila ermittelt, ist in Bayern von der Grundstücksfläche sowie der Wohn- und Nutzfläche abhängig.

Grundsteuer Rechner Naila

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Naila

Für eine Eigentumswohnung mit einer anteiligen Grundstücksgröße von 43 qm (Wohnfläche 85 qm) in Naila beträgt der Grundsteuermessbetrag 31,46 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Naila beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 110,11 €.

Grundsteuermessbetrag
31,46 €
× Hebesatz
350 %
= Grundsteuer
110,11 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Naila

Für ein 86 qm großes Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 261 qm in Naila beläuft sich der Grundsteuermessbetrag auf 40,54 € und die Grundsteuer beträgt damit 141,89 €.

Grundsteuermessbetrag
40,54 €
× Hebesatz
350 %
= Grundsteuer
141,89 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Naila

Der Grundsteuermessbetrag für ein Zweifamilienhaus in Naila mit 89 qm Wohnfläche und einer Grundstücksgröße von 167 qm beträgt 37,83 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 132,40 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuermessbetrag
37,83 €
× Hebesatz
350 %
= Grundsteuer
132,40 €

Der Grundsteuermessbetrag wird in allen Fällen durch das Finanzamt Hof mit Außenstellen festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Stadt Naila.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Naila aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Naila.

Aktuelles zur Grundsteuer in Naila

Informieren Sie sich hier, ob Naila eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Naila

Erhöhung:

Die Grundsteuer B ist seit 2020 um 2,9 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Naila

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 1.005.709,00 €
Gewerbesteuer 2.805.132,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 3.944.490,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 694.115,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 7.587 Einwohnern in Naila betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 132,56 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Naila

Der Hebesatz (Grundsteuer B) in Naila beträgt 350 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Naila hängt vom Messbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann geltenden Hebesatz ab. Naila wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich bis Ende 2024 oder spätestens Anfang 2025 neu festsetzen.
In Naila (Bayern) berechnet sich die neue Grundsteuer nach dem Flächenmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)