Grundsteuer Rattenkirchen

Hier finden Sie alle wesentlichen Infos zur Ermittlung der Grundsteuer in Rattenkirchen (Gemeinde in Bayern).

Grundsteuer Hebesatz Rattenkirchen

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 420 Prozent (2023) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

420 Prozent (2023)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Rattenkirchen mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Rattenkirchen per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Durchschnittlich beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Bayern mit bis zu 5.000 Einwohnern 354,80 %. Damit liegt der Hebesatz in Rattenkirchen 18,38 % über dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Obertaufkirchen 340 % und in Heldenstein 400 %. Die Grundsteuer in Landshut wird anhand eines Hebesatzes von 430 % berechnet.

Nachbargemeinden von Rattenkirchen

RattenkirchenGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2023

Gemeinde Grundsteuer B
Aschau am Inn 250 %
Obertaufkirchen 340 %
Ampfing 350 %
Schwindegg 380 %
Heldenstein 400 %
Reichertsheim 400 %
Rattenkirchen 420 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2023

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Rattenkirchen

In Bayern ermittelt sich die reformierte Grundsteuer nach dem Flächenmodell wie folgt:

Grundsteuer Rattenkirchen berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Messbetrag 39,37 €
×
Hebesatz 420,00 %
=
Grundsteuer 2025 165,35 Euro

Wie sich die Höhe des Messbetrags für die Grundsteuer in Rattenkirchen ermittelt, ist in Bayern von der Grundstücksfläche sowie der Wohn- und Nutzfläche abhängig.

Grundsteuer Rechner Rattenkirchen

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Rattenkirchen

Für eine Eigentumswohnung mit einer anteiligen Grundstücksfläche von 82 qm (Wohnfläche 165 qm) in Rattenkirchen beträgt der Grundsteuermessbetrag 61,02 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Rattenkirchen beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 256,28 €.

Grundsteuermessbetrag
61,02 €
× Hebesatz
420 %
= Grundsteuer
256,28 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Rattenkirchen

Für ein 86 qm großes Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 258 qm in Rattenkirchen beläuft sich der Grundsteuermessbetrag auf 40,42 € und die Grundsteuer beträgt damit 169,76 €.

Grundsteuermessbetrag
40,42 €
× Hebesatz
420 %
= Grundsteuer
169,76 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Rattenkirchen

Der Grundsteuermessbetrag für ein Zweifamilienhaus in Rattenkirchen mit 111 qm Wohnfläche und einer Grundstücksgröße von 184 qm beträgt 46,20 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 194,04 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuermessbetrag
46,20 €
× Hebesatz
420 %
= Grundsteuer
194,04 €

Der Grundsteuermessbetrag wird in allen Beispielen durch das Finanzamt Mühldorf festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Rattenkirchen.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Rattenkirchen aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Rattenkirchen.

Aktuelles zur Grundsteuer in Rattenkirchen

Informieren Sie sich hier, ob Rattenkirchen eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Rattenkirchen

Keine Veränderung:

Die Grundsteuer B hat sich seit 2008 nicht geändert.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Rattenkirchen

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 139.558,00 €
Gewerbesteuer 457.676,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 685.365,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 46.351,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 992 Einwohnern in Rattenkirchen betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 140,68 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Rattenkirchen

Der Hebesatz (Grundsteuer B) in Rattenkirchen beträgt 420 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Rattenkirchen hängt vom Messbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann geltenden Hebesatz ab. Rattenkirchen wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich bis Ende 2024 oder spätestens Anfang 2025 neu festsetzen.
In Rattenkirchen (Bayern) ermittelt sich die reformierte Grundsteuer nach dem Flächenmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)