Grundsteuer Weichs

Hier finden Sie alle relevanten Informationen zur Berechnung der Grundsteuer in Weichs (Gemeinde in Bayern).

Grundsteuer Hebesatz Weichs

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 380 Prozent (2023) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

380 Prozent (2023)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Weichs mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Weichs per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Durchschnittlich beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Bayern mit bis zu 5.000 Einwohnern 354,80 %. Damit liegt der Hebesatz in Weichs 7,10 % über dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Jetzendorf 300 % und in Markt Indersdorf 330 %. Die Grundsteuer in München wird anhand eines Hebesatzes von 535 % berechnet.

Nachbargemeinden von Weichs

WeichsGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2023

Gemeinde Grundsteuer B
Jetzendorf 300 %
Markt Indersdorf 330 %
Vierkirchen 360 %
Weichs 380 %
Petershausen 390 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2023

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Weichs

In Bayern bestimmt sich die neue Grundsteuer nach dem Flächenmodell wie folgt:

Grundsteuer Weichs berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Messbetrag 56,53 €
×
Hebesatz 380,00 %
=
Grundsteuer 2025 214,81 Euro

Wie sich die Höhe des Messbetrags für die Grundsteuer in Weichs bestimmt, ist in Bayern von der Grundstücksfläche sowie der Wohn- und Nutzfläche abhängig.

Grundsteuer Rechner Weichs

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Weichs

Für eine Eigentumswohnung mit einer anteiligen Grundstücksfläche von 102 qm (Wohnfläche 149 qm) in Weichs beträgt der Grundsteuermessbetrag 56,23 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Weichs beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 213,67 €.

Grundsteuermessbetrag
56,23 €
× Hebesatz
380 %
= Grundsteuer
213,67 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Weichs

Für ein 138 qm großes Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 349 qm in Weichs beläuft sich der Grundsteuermessbetrag auf 62,26 € und die Grundsteuer beträgt damit 236,59 €.

Grundsteuermessbetrag
62,26 €
× Hebesatz
380 %
= Grundsteuer
236,59 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Weichs

Der Grundsteuermessbetrag für ein Zweifamilienhaus in Weichs mit 86 qm Wohnfläche und einer Grundstücksgröße von 149 qm beträgt 36,05 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 136,99 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuermessbetrag
36,05 €
× Hebesatz
380 %
= Grundsteuer
136,99 €

Der Grundsteuermessbetrag wird in allen Beispielen durch das Finanzamt Dachau festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Weichs.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Weichs aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Weichs.

Aktuelles zur Grundsteuer in Weichs

Informieren Sie sich hier, ob Weichs eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Weichs

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Wohnungen ist seit 2021 um 11,8 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Weichs

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 415.090,00 €
Gewerbesteuer 604.760,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 2.726.060,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 76.130,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 3.554 Einwohnern in Weichs betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 116,80 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Weichs

Der Hebesatz (Grundsteuer B) in Weichs beträgt 380 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Weichs hängt vom Messbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann geltenden Hebesatz ab. Weichs wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich bis Ende 2024 oder spätestens Anfang 2025 neu festsetzen.
In Weichs (Bayern) bestimmt sich die neue Grundsteuer nach dem Flächenmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)