Grundsteuer Gorleben

Hier finden Sie alle wesentlichen Informationen zur Grundsteuer in Gorleben (Gemeinde in Niedersachsen).

Grundsteuer Hebesatz Gorleben

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 300 Prozent (2021) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

250 Prozent (2021)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Gorleben mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Gorleben per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Mittel beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Niedersachsen mit bis zu 5.000 Einwohnern 392,84 %. Damit liegt der Hebesatz in Gorleben 57,13 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Trebel 430 % und in Höhbeck 380 %. Die Grundsteuer in Schwerin wird anhand eines Hebesatzes von 595 % berechnet.

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Gorleben

In Niedersachsen ermittelt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Flächen-Lage-Modell wie folgt:

Grundsteuer Gorleben berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuermessbetrag 79,66 €
×
Hebesatz 250,00 %
=
Grundsteuer 2025 199,15 Euro

Wie sich der Grundsteuermessbetrag in Gorleben kalkuliert, hängt in Niedersachsen von der Grundstücksfläche, der Wohn- und Nutzfläche sowie dem Lage-Faktor ab.

Grundsteuer Rechner Gorleben

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Gorleben

Für eine Eigentumswohnung in Gorleben (Bodenrichtwert 96,00 €, Lage-Faktor 1,78) mit einer anteiligen Grundstücksgröße von 58 qm und einer Wohnfläche von 93 qm beträgt der Grundsteuermessbetrag 62,05 €. Die Grundsteuer in Gorleben für die Eigentumswohnung beläuft sich damit ab 2025 auf 155,12 €.

Grundsteuermessbetrag
62,05 €
× Hebesatz
250 %
= Grundsteuer
155,12 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Gorleben

Für ein 205 qm großes Einfamilienhaus in Gorleben auf einem Grundstück von 625 qm (Bodenrichtwert 8,00 €, Lage-Faktor 0,84) beläuft sich der Grundsteuermessbetrag auf 81,26 € und die Grundsteuer beträgt damit 203,15 €.

Grundsteuermessbetrag
81,26 €
× Hebesatz
250 %
= Grundsteuer
203,15 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Gorleben

Der Grundsteuermessbetrag für ein Zweifamilienhaus in Gorleben (Bodenrichtwert 96,00 €, Lage-Faktor 1,78) mit 202 qm Wohnfläche und einer Grundstücksfläche von 345 qm beträgt 150,40 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 376,00 € bei Nutzung zu Wohnzwecken.

Grundsteuermessbetrag
150,40 €
× Hebesatz
250 %
= Grundsteuer
376,00 €

Der Grundsteuermessbetrag wird in allen Fällen durch das Finanzamt Uelzen-Lüchow festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Gorleben.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Gorleben aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Bodenrichtwert (BRW)

Den Bodenrichtwert Gorleben mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Gorleben.

Aktuelles zur Grundsteuer in Gorleben

Informieren Sie sich hier, ob Gorleben eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Gorleben

Erhöhung:

Die Grundsteuer B ist seit 2017 um 25 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Gorleben

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 114.330,00 €
Gewerbesteuer 357.308,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 250.479,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 92.549,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 594 Einwohnern in Gorleben betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 192,47 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Gorleben

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Gorleben beträgt 250 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Gorleben ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Gorleben wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Gorleben in Niedersachsen liegt, ermittelt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Flächen-Lage-Modell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)