Grundsteuer Steinfeld

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Grundsteuer in Steinfeld (Gemeinde in Niedersachsen).

Grundsteuer Hebesatz Steinfeld

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 300 Prozent (2021) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

300 Prozent (2021)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Steinfeld mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Steinfeld per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Mittel beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Niedersachsen mit mehr als 10.000 und bis zu 25.000 Einwohnern 400,08 %. Damit liegt der Hebesatz in Steinfeld 33,36 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Lohne 275 % und in Damme 360 %. Die Grundsteuer in Osnabrück wird anhand eines Hebesatzes von 460 % berechnet.

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Steinfeld

In Niedersachsen ermittelt sich die neue Grundsteuer nach dem Flächen-Lage-Modell wie folgt:

Grundsteuer Steinfeld berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuermessbetrag 56,30 €
×
Hebesatz 300,00 %
=
Grundsteuer 2025 168,90 Euro

Wie sich der Grundsteuermessbetrag in Steinfeld ermittelt, hängt in Niedersachsen von der Grundstücksfläche, der Wohn- und Nutzfläche sowie dem Lage-Faktor ab.

Grundsteuer Rechner Steinfeld

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Steinfeld

Für eine Eigentumswohnung in Steinfeld (Bodenrichtwert 137,00 €, Lage-Faktor 1,11) mit einer anteiligen Grundstücksfläche von 104 qm und einer Wohnfläche von 153 qm beträgt der Grundsteuermessbetrag 64,04 €. Die Grundsteuer in Steinfeld für die Eigentumswohnung beläuft sich damit ab 2025 auf 192,12 €.

Grundsteuermessbetrag
64,04 €
× Hebesatz
300 %
= Grundsteuer
192,12 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Steinfeld

Für ein 81 qm großes Einfamilienhaus in Steinfeld auf einem Grundstück von 218 qm (Bodenrichtwert 110,00 €, Lage-Faktor 1,04) beläuft sich der Grundsteuermessbetrag auf 38,54 € und die Grundsteuer beträgt damit 115,62 €.

Grundsteuermessbetrag
38,54 €
× Hebesatz
300 %
= Grundsteuer
115,62 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Steinfeld

Der Grundsteuermessbetrag für ein Zweifamilienhaus in Steinfeld (Bodenrichtwert 137,00 €, Lage-Faktor 1,11) mit 215 qm Wohnfläche und einer Grundstücksfläche von 339 qm beträgt 98,57 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 295,71 € bei Nutzung zu Wohnzwecken.

Grundsteuermessbetrag
98,57 €
× Hebesatz
300 %
= Grundsteuer
295,71 €

Der Grundsteuermessbetrag wird in allen Beispielsfällen durch das Finanzamt Vechta festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Steinfeld.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Steinfeld aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Bodenrichtwert

Den Bodenrichtwert Steinfeld mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Steinfeld.

Aktuelles zur Grundsteuer in Steinfeld

Informieren Sie sich hier, ob Steinfeld eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Steinfeld

Erhöhung:

Die Grundsteuer B ist seit 2010 um 2,4 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Steinfeld

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 1.559.384,00 €
Gewerbesteuer 6.667.945,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 4.601.026,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 940.568,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 10.376 Einwohnern in Steinfeld betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 150,29 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Steinfeld

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Steinfeld beträgt 300 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Steinfeld ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Steinfeld wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Steinfeld in Niedersachsen liegt, ermittelt sich die neue Grundsteuer nach dem Flächen-Lage-Modell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)