Grundsteuer Lembruch

Hier finden Sie alle relevanten Informationen zur Berechnung der Grundsteuer in Lembruch (Gemeinde in Niedersachsen).

Grundsteuer Hebesatz Lembruch

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 360 Prozent (2021) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

360 Prozent (2021)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Lembruch mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Lembruch per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Mittel beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Niedersachsen mit bis zu 5.000 Einwohnern 392,84 %. Damit liegt der Hebesatz in Lembruch 9,12 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Hüde 360 % und in Marl 360 %. Die Grundsteuer in Osnabrück wird anhand eines Hebesatzes von 460 % berechnet.

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Lembruch

In Niedersachsen berechnet sich die neue Grundsteuer nach dem Flächen-Lage-Modell wie folgt:

Grundsteuer Lembruch berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuermessbetrag 52,55 €
×
Hebesatz 360,00 %
=
Grundsteuer 2025 189,18 Euro

Wie sich der Grundsteuermessbetrag in Lembruch berechnet, hängt in Niedersachsen von der Grundstücksfläche, der Wohn- und Nutzfläche sowie dem Lage-Faktor ab.

Grundsteuer Rechner Lembruch

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Lembruch

Für eine Wohnung in Lembruch (Bodenrichtwert 88,00 €, Lage-Faktor 1,28) mit einer anteiligen Grundstücksfläche von 39 qm und einer Wohnfläche von 64 qm beträgt der Grundsteuermessbetrag 30,66 €. Die Grundsteuer in Lembruch für die Eigentumswohnung beläuft sich damit ab 2025 auf 110,38 €.

Grundsteuermessbetrag
30,66 €
× Hebesatz
360 %
= Grundsteuer
110,38 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Lembruch

Für ein 210 qm großes Einfamilienhaus in Lembruch auf einem Grundstück von 629 qm (Bodenrichtwert 72,00 €, Lage-Faktor 1,21) beläuft sich der Grundsteuermessbetrag auf 119,37 € und die Grundsteuer beträgt damit 429,73 €.

Grundsteuermessbetrag
119,37 €
× Hebesatz
360 %
= Grundsteuer
429,73 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Lembruch

Der Grundsteuermessbetrag für ein Zweifamilienhaus in Lembruch (Bodenrichtwert 88,00 €, Lage-Faktor 1,28) mit 207 qm Wohnfläche und einer Grundstücksfläche von 409 qm beträgt 113,67 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 409,21 € bei Nutzung zu Wohnzwecken.

Grundsteuermessbetrag
113,67 €
× Hebesatz
360 %
= Grundsteuer
409,21 €

Der Grundsteuermessbetrag wird in allen Beispielen durch das Finanzamt Sulingen festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Lembruch.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Lembruch aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Bodenrichtwert Grundsteuer

Den Bodenrichtwert Lembruch mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Lembruch.

Aktuelles zur Grundsteuer in Lembruch

Informieren Sie sich hier, ob Lembruch eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Lembruch

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Wohnungen ist seit 2014 um 2,9 % gestiegen.

Steueraufkommen Lembruch

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 401.865,00 €
Gewerbesteuer 871.708,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 574.096,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 64.274,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 1.219 Einwohnern in Lembruch betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 329,67 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Lembruch

Der Hebesatz für bebaute Grundstücke in Lembruch beträgt 360 Prozent.
Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Lembruch ist, hängt vom Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann gültigen Hebesatz ab. Lembruch wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang 2025 neu festsetzen.
Da Lembruch in Niedersachsen liegt, berechnet sich die neue Grundsteuer nach dem Flächen-Lage-Modell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)