Grundsteuer Königsbach-Stein

Hier finden Sie alle wesentlichen Informationen zur Ermittlung der Grundsteuer in Königsbach-Stein (Gemeinde in Baden-Württemberg).

Grundsteuer Hebesatz Königsbach-Stein

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 320 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

330 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Königsbach-Stein mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Königsbach-Stein per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Durchschnitt beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Baden-Württemberg mit mehr als 10.000 und bis zu 25.000 Einwohnern 382,61 %. Damit liegt der Hebesatz in Königsbach-Stein 15,94 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Kämpfelbach 310 % und in Remchingen 330 %. Die Grundsteuer in Pforzheim wird anhand eines Hebesatzes von 550 % berechnet.

Nachbargemeinden von Königsbach-Stein

Königsbach-SteinGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Kämpfelbach 310 %
Neulingen 320 %
Königsbach-Stein 330 %
Remchingen 330 %
Eisingen 340 %
Walzbachtal 360 %
Bretten 400 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Königsbach-Stein

In Baden-Württemberg berechnet sich die reformierte Grundsteuer nach dem Bodenwertmodell wie folgt:

Grundsteuer Königsbach-Stein berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 180.600,00 Euro
×
Steuermesszahl 0,91 Promille
×
Hebesatz 330,00 %
=
Grundsteuer 2025 542,34 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Königsbach-Stein der Höhe nach ermittelt, ist in Baden-Württemberg von der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert abhängig.

Grundsteuer Rechner Königsbach-Stein

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Königsbach-Stein

Für eine Wohnung mit einer anteiligen Grundstücksfläche von 109 qm und einem Bodenrichtwert von 470,00 € / qm in Königsbach-Stein beträgt der Grundsteuerwert 51.200,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Königsbach-Stein beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 153,75 €.

Grundsteuerwert
51.200,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
330 %
= Grundsteuer
153,75 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Königsbach-Stein

Für ein Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 343 qm (Bodenrichtwert 290,00 €) in Königsbach-Stein beläuft sich der Grundsteuerwert auf 99.400,00 € und die Grundsteuer damit auf 298,50 € (überwiegende Wohnnutzung).

Grundsteuerwert
99.400,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
330 %
= Grundsteuer
298,50 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Königsbach-Stein

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus in Königsbach-Stein (Bodenrichtwert 290,00 €) mit einer Grundstücksfläche von 207 qm beträgt 60.000,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 180,18 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuerwert
60.000,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
330 %
= Grundsteuer
180,18 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Fällen durch das Finanzamt Pforzheim festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Königsbach-Stein.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Königsbach-Stein aus


Tools zur Bescheidprüfung

Bodenrichtwert

Den Bodenrichtwert Königsbach-Stein mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Aktuelles zur Grundsteuer in Königsbach-Stein

Informieren Sie sich hier, ob Königsbach-Stein eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Königsbach-Stein

Erhöhung:

Die Grundsteuer B ist seit 2017 um 10 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Königsbach-Stein

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 1.309.365,00 €
Gewerbesteuer 5.824.490,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 6.910.464,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 991.344,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 10.096 Einwohnern in Königsbach-Stein betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 129,69 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Königsbach-Stein

Für die Grundsteuer B beträgt der Hebesatz in Königsbach-Stein 330 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Königsbach-Stein hängt von dem dann geltenden Hebesatz und dem Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 ab. Den Hebesatz 2025 wird Königsbach-Stein voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang des Jahres 2025 neu festsetzen.
In Königsbach-Stein (Baden-Württemberg) berechnet sich die reformierte Grundsteuer nach dem Bodenwertmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)