Grundsteuer Satteldorf

Hier finden Sie alle wichtigen Angaben zur Ermittlung der Grundsteuer in Satteldorf (Gemeinde in Baden-Württemberg).

Grundsteuer Hebesatz Satteldorf

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 420 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

380 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Satteldorf mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Satteldorf per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Durchschnittlich beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Baden-Württemberg mit mehr als 5.000 und bis zu 10.000 Einwohnern 365,05 %. Damit liegt der Hebesatz in Satteldorf 4,10 % über dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Crailsheim 420 % und in Wallhausen 520 %. Die Grundsteuer in Aalen wird anhand eines Hebesatzes von 370 % berechnet.

Nachbargemeinden von Satteldorf

SatteldorfGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Satteldorf 380 %
Schnelldorf 380 %
Kreßberg 400 %
Crailsheim 420 %
Kirchberg an der Jagst 500 %
Wallhausen 520 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Satteldorf

In Baden-Württemberg ermittelt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bodenwertmodell wie folgt:

Grundsteuer Satteldorf berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 27.900,00 Euro
×
Grundsteuermesszahl 0,91 Promille
×
Hebesatz 380,00 %
=
Grundsteuer 2025 96,48 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Satteldorf der Höhe nach ermittelt, ist in Baden-Württemberg von der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert abhängig.

Grundsteuer Rechner Satteldorf

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Satteldorf

Für eine Eigentumswohnung mit einer anteiligen Grundstücksgröße von 111 qm und einem Bodenrichtwert von 40,00 € / qm in Satteldorf beträgt der Grundsteuerwert 4.400,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Satteldorf beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 15,22 €.

Grundsteuerwert
4.400,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
380 %
= Grundsteuer
15,22 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Satteldorf

Für ein Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 275 qm (Bodenrichtwert 70,00 €) in Satteldorf beläuft sich der Grundsteuerwert auf 19.200,00 € und die Grundsteuer damit auf 66,39 € (überwiegende Wohnnutzung).

Grundsteuerwert
19.200,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
380 %
= Grundsteuer
66,39 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Satteldorf

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus in Satteldorf (Bodenrichtwert 60,00 €) mit einer Grundstücksfläche von 300 qm beträgt 18.000,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 62,24 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuerwert
18.000,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
380 %
= Grundsteuer
62,24 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Fällen durch das Finanzamt Schwäbisch Hall Außenstelle Crailsheim festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Satteldorf.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Satteldorf aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Bodenrichtwert

Den Bodenrichtwert Satteldorf mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Aktuelles zur Grundsteuer in Satteldorf

Informieren Sie sich hier, ob Satteldorf eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

  • Für Satteldorf sind aktuell keine Neuigkeiten bekannt.

Grundsteuer Hebesatz Satteldorf

Keine Veränderung:

Die Grundsteuer B hat sich seit 2008 nicht geändert.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Satteldorf

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 658.200,00 €
Gewerbesteuer 5.299.827,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 3.372.481,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 806.516,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 5.631 Einwohnern in Satteldorf betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 116,89 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Satteldorf

Für die Grundsteuer B beträgt der Hebesatz in Satteldorf 380 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Satteldorf hängt von dem dann geltenden Hebesatz und dem Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 ab. Den Hebesatz 2025 wird Satteldorf voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang des Jahres 2025 neu festsetzen.
In Satteldorf (Baden-Württemberg) ermittelt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Bodenwertmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)