Grundsteuer Ühlingen-Birkendorf

Hier finden Sie alle relevanten Informationen zur Ermittlung der Grundsteuer in Ühlingen-Birkendorf (Gemeinde in Baden-Württemberg).

Grundsteuer Hebesatz Ühlingen-Birkendorf

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 380 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

380 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Ühlingen-Birkendorf mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Ühlingen-Birkendorf per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Durchschnitt beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Baden-Württemberg mit mehr als 5.000 und bis zu 10.000 Einwohnern 365,05 %. Damit liegt der Hebesatz in Ühlingen-Birkendorf 4,10 % über dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Wutöschingen 300 % und in Grafenhausen 300 %. Die Grundsteuer in Villingen-Schwenningen wird anhand eines Hebesatzes von 445 % berechnet.

Nachbargemeinden von Ühlingen-Birkendorf

Ühlingen-BirkendorfGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Höchenschwand 320 %
Bonndorf im Schwarzwald 330 %
Stühlingen 350 %
Schluchsee 360 %
Weilheim 360 %
Ühlingen-Birkendorf 380 %
Waldshut-Tiengen 420 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Ühlingen-Birkendorf

In Baden-Württemberg bestimmt sich die reformierte Grundsteuer nach dem Bodenwertmodell wie folgt:

Grundsteuer Ühlingen-Birkendorf berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 23.500,00 Euro
×
Steuermesszahl 0,91 Promille
×
Hebesatz 380,00 %
=
Grundsteuer 2025 81,26 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Ühlingen-Birkendorf der Höhe nach kalkuliert, ist in Baden-Württemberg von der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert abhängig.

Grundsteuer Rechner Ühlingen-Birkendorf

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Ühlingen-Birkendorf

Für eine Wohnung mit einer anteiligen Grundstücksgröße von 27 qm und einem Bodenrichtwert von 123,00 € / qm in Ühlingen-Birkendorf beträgt der Grundsteuerwert 3.300,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Ühlingen-Birkendorf beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 11,41 €.

Grundsteuerwert
3.300,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
380 %
= Grundsteuer
11,41 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Ühlingen-Birkendorf

Für ein Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 437 qm (Bodenrichtwert 90,00 €) in Ühlingen-Birkendorf beläuft sich der Grundsteuerwert auf 39.300,00 € und die Grundsteuer damit auf 135,90 € (überwiegende Wohnnutzung).

Grundsteuerwert
39.300,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
380 %
= Grundsteuer
135,90 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Ühlingen-Birkendorf

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus in Ühlingen-Birkendorf (Bodenrichtwert 90,00 €) mit einer Grundstücksfläche von 233 qm beträgt 20.900,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 72,27 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuerwert
20.900,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
380 %
= Grundsteuer
72,27 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Fällen durch das Finanzamt Waldshut-Tiengen festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Ühlingen-Birkendorf.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Ühlingen-Birkendorf aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Bodenrichtwert Grundsteuer

Den Bodenrichtwert Ühlingen-Birkendorf mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Aktuelles zur Grundsteuer in Ühlingen-Birkendorf

Informieren Sie sich hier, ob Ühlingen-Birkendorf eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Ühlingen-Birkendorf

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Einfamilienhäuser ist seit 2020 um 8,6 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Ühlingen-Birkendorf

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 748.054,00 €
Gewerbesteuer 1.998.513,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 2.902.620,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 111.850,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 5.318 Einwohnern in Ühlingen-Birkendorf betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 140,66 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Ühlingen-Birkendorf

Für die Grundsteuer B beträgt der Hebesatz in Ühlingen-Birkendorf 380 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Ühlingen-Birkendorf hängt von dem dann geltenden Hebesatz und dem Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 ab. Den Hebesatz 2025 wird Ühlingen-Birkendorf voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang des Jahres 2025 neu festsetzen.
In Ühlingen-Birkendorf (Baden-Württemberg) bestimmt sich die reformierte Grundsteuer nach dem Bodenwertmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)