Grundsteuer Unterreichenbach

Hier finden Sie alle relevanten Angaben zur Berechnung der Grundsteuer in Unterreichenbach (Gemeinde in Baden-Württemberg).

Grundsteuer Hebesatz Unterreichenbach

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 400 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

350 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Unterreichenbach mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Unterreichenbach per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Mittel beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Baden-Württemberg mit bis zu 5.000 Einwohnern 357,43 %. Damit liegt der Hebesatz in Unterreichenbach 2,12 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Bad Liebenzell 525 % und in Engelsbrand 340 %. Die Grundsteuer in Pforzheim wird anhand eines Hebesatzes von 550 % berechnet.

Nachbargemeinden von Unterreichenbach

UnterreichenbachGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Neuhausen 330 %
Engelsbrand 340 %
Unterreichenbach 350 %
Schömberg 420 %
Bad Liebenzell 525 %
Pforzheim 550 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Unterreichenbach

In Baden-Württemberg ermittelt sich die reformierte Grundsteuer nach dem Bodenwertmodell wie folgt:

Grundsteuer Unterreichenbach berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 34.800,00 Euro
×
Steuermesszahl 0,91 Promille
×
Hebesatz 350,00 %
=
Grundsteuer 2025 110,84 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Unterreichenbach der Höhe nach berechnet, ist in Baden-Württemberg von der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert abhängig.

Grundsteuer Rechner Unterreichenbach

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Unterreichenbach

Für eine Wohnung mit einer anteiligen Grundstücksgröße von 44 qm und einem Bodenrichtwert von 331,00 € / qm in Unterreichenbach beträgt der Grundsteuerwert 14.500,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Unterreichenbach beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 46,18 €.

Grundsteuerwert
14.500,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
350 %
= Grundsteuer
46,18 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Unterreichenbach

Für ein Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 378 qm (Bodenrichtwert 140,00 €) in Unterreichenbach beläuft sich der Grundsteuerwert auf 52.900,00 € und die Grundsteuer damit auf 168,49 € (überwiegende Wohnnutzung).

Grundsteuerwert
52.900,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
350 %
= Grundsteuer
168,49 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Unterreichenbach

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus in Unterreichenbach (Bodenrichtwert 150,00 €) mit einer Grundstücksfläche von 196 qm beträgt 29.400,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 93,64 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuerwert
29.400,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
350 %
= Grundsteuer
93,64 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Beispielsfällen durch das Finanzamt Pforzheim Außenstelle Neuenbürg festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Unterreichenbach.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Unterreichenbach aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Bodenrichtwert (BRW)

Den Bodenrichtwert Unterreichenbach mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Aktuelles zur Grundsteuer in Unterreichenbach

Informieren Sie sich hier, ob Unterreichenbach eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

  • Für Unterreichenbach sind aktuell keine Neuigkeiten bekannt.

Grundsteuer Hebesatz Unterreichenbach

Erhöhung:

Die Grundsteuer B ist seit 2012 um 6,1 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Unterreichenbach

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 215.148,00 €
Gewerbesteuer 248.131,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 1.481.114,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 41.137,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 2.439 Einwohnern in Unterreichenbach betrug die Grundsteuer durchschnittlich 88,21 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Unterreichenbach

Für die Grundsteuer B beträgt der Hebesatz in Unterreichenbach 350 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Unterreichenbach hängt von dem dann geltenden Hebesatz und dem Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 ab. Den Hebesatz 2025 wird Unterreichenbach voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang des Jahres 2025 neu festsetzen.
In Unterreichenbach (Baden-Württemberg) ermittelt sich die reformierte Grundsteuer nach dem Bodenwertmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)