Grundsteuer Zimmern unter der Burg

Hier finden Sie alle wesentlichen Angaben zur Berechnung der Grundsteuer in Zimmern unter der Burg (Gemeinde in Baden-Württemberg).

Grundsteuer Hebesatz Zimmern unter der Burg

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 400 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

330 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Zimmern unter der Burg mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Zimmern unter der Burg per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Durchschnittlich beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Baden-Württemberg mit bis zu 5.000 Einwohnern 357,43 %. Damit liegt der Hebesatz in Zimmern unter der Burg 8,31 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Dautmergen 340 % und in Schömberg 320 %. Die Grundsteuer in Villingen-Schwenningen wird anhand eines Hebesatzes von 445 % berechnet.

Nachbargemeinden von Zimmern unter der Burg

Zimmern unter der BurgGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Rosenfeld 280 %
Schömberg 320 %
Zimmern unter der Burg 330 %
Dautmergen 340 %
Dietingen 350 %
Rottweil 420 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Zimmern unter der Burg

In Baden-Württemberg ermittelt sich die neue Grundsteuer nach dem Bodenwertmodell wie folgt:

Grundsteuer Zimmern unter der Burg berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Grundsteuerwert 38.400,00 Euro
×
Grundsteuermesszahl 0,91 Promille
×
Hebesatz 330,00 %
=
Grundsteuer 2025 115,32 Euro

Wie sich der Grundsteuerwert in Zimmern unter der Burg der Höhe nach bestimmt, ist in Baden-Württemberg von der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert abhängig.

Grundsteuer Rechner Zimmern unter der Burg

Beispiele

Grundsteuer Eigentumswohnung Zimmern unter der Burg

Für eine Eigentumswohnung mit einer anteiligen Grundstücksfläche von 54 qm und einem Bodenrichtwert von 90,00 € / qm in Zimmern unter der Burg beträgt der Grundsteuerwert 4.800,00 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Zimmern unter der Burg beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 14,41 €.

Grundsteuerwert
4.800,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
330 %
= Grundsteuer
14,41 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Zimmern unter der Burg

Für ein Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 394 qm (Bodenrichtwert 60,00 €) in Zimmern unter der Burg beläuft sich der Grundsteuerwert auf 23.600,00 € und die Grundsteuer damit auf 70,87 € (überwiegende Wohnnutzung).

Grundsteuerwert
23.600,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
330 %
= Grundsteuer
70,87 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Zimmern unter der Burg

Der Grundsteuerwert für ein Zweifamilienhaus in Zimmern unter der Burg (Bodenrichtwert 90,00 €) mit einer Grundstücksfläche von 201 qm beträgt 18.000,00 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 54,05 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuerwert
18.000,00 €
× Steuermesszahl
0,91 ‰
× Hebesatz
330 %
= Grundsteuer
54,05 €

Der Grundsteuerwert wird in allen Beispielen durch das Finanzamt Balingen festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Zimmern unter der Burg.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Zimmern unter der Burg aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Bodenrichtwert (BRW)

Den Bodenrichtwert Zimmern unter der Burg mit diesem Tool für jedes Grundstück schnell ermitteln.

Aktuelles zur Grundsteuer in Zimmern unter der Burg

Informieren Sie sich hier, ob Zimmern unter der Burg eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Zimmern unter der Burg

Keine Veränderung:

Die Grundsteuer B hat sich seit 2008 nicht geändert.

Steueraufkommen Zimmern unter der Burg

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 41.146,00 €
Gewerbesteuer 4.948,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 259.475,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 4.421,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 467 Einwohnern in Zimmern unter der Burg betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 88,11 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Zimmern unter der Burg

Für die Grundsteuer B beträgt der Hebesatz in Zimmern unter der Burg 330 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Zimmern unter der Burg hängt von dem dann geltenden Hebesatz und dem Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025 ab. Den Hebesatz 2025 wird Zimmern unter der Burg voraussichtlich Ende 2024 oder Anfang des Jahres 2025 neu festsetzen.
In Zimmern unter der Burg (Baden-Württemberg) ermittelt sich die neue Grundsteuer nach dem Bodenwertmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)