Grundsteuer Altenstadt

Hier finden Sie alle relevanten Infos zur Ermittlung der Grundsteuer in Altenstadt (Gemeinde in Bayern).

Grundsteuer Hebesatz Altenstadt

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 400 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

400 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Altenstadt mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Altenstadt per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Durchschnitt beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Bayern mit bis zu 5.000 Einwohnern 352,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Altenstadt 13,38 % über dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Schongau 380 % und in Schwabbruck 330 %. Die Grundsteuer in Augsburg wird anhand eines Hebesatzes von 555 % berechnet.

Nachbargemeinden von Altenstadt

AltenstadtGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Ingenried 320 %
Schwabbruck 330 %
Schwabsoien 330 %
Peiting 370 %
Burggen 380 %
Schongau 380 %
Altenstadt 400 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Altenstadt

In Bayern berechnet sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Flächenmodell wie folgt:

Grundsteuer Altenstadt berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Messbetrag 41,17 €
×
Hebesatz 400,00 %
=
Grundsteuer 2025 164,68 Euro

Wie sich die Höhe des Messbetrags für die Grundsteuer in Altenstadt kalkuliert, ist in Bayern von der Grundstücksfläche sowie der Wohn- und Nutzfläche abhängig.

Grundsteuer Rechner Altenstadt

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Altenstadt

Für eine Wohnung mit einer anteiligen Grundstücksfläche von 27 qm (Wohnfläche 50 qm) in Altenstadt beträgt der Grundsteuermessbetrag 18,58 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Altenstadt beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 74,32 €.

Grundsteuermessbetrag
18,58 €
× Hebesatz
400 %
= Grundsteuer
74,32 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Altenstadt

Für ein 99 qm großes Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 265 qm in Altenstadt beläuft sich der Grundsteuermessbetrag auf 45,25 € und die Grundsteuer beträgt damit 181,00 €.

Grundsteuermessbetrag
45,25 €
× Hebesatz
400 %
= Grundsteuer
181,00 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Altenstadt

Der Grundsteuermessbetrag für ein Zweifamilienhaus in Altenstadt mit 204 qm Wohnfläche und einer Grundstücksgröße von 312 qm beträgt 83,88 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 335,52 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuermessbetrag
83,88 €
× Hebesatz
400 %
= Grundsteuer
335,52 €

Der Grundsteuermessbetrag wird in allen Fällen durch das Finanzamt Weilheim-Schongau festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Altenstadt.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Altenstadt aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Altenstadt.

Aktuelles zur Grundsteuer in Altenstadt

Informieren Sie sich hier, ob Altenstadt eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Altenstadt

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Wohnungen ist seit 2018 um 14,3 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Altenstadt

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 459.129,00 €
Gewerbesteuer 2.415.285,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 2.235.604,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 190.075,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 3.277 Einwohnern in Altenstadt betrug die Grundsteuer durchschnittlich 140,11 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Altenstadt

Der Hebesatz (Grundsteuer B) in Altenstadt beträgt 400 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Altenstadt hängt vom Messbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann geltenden Hebesatz ab. Altenstadt wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich bis Ende 2024 oder spätestens Anfang 2025 neu festsetzen.
In Altenstadt (Bayern) berechnet sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Flächenmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)