Grundsteuer Feldkirchen-Westerham

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Grundsteuer in Feldkirchen-Westerham (Gemeinde in Bayern).

Grundsteuer Hebesatz Feldkirchen-Westerham

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 330 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

330 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Feldkirchen-Westerham mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Feldkirchen-Westerham per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Durchschnitt beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Bayern mit mehr als 10.000 und bis zu 25.000 Einwohnern 353,38 %. Damit liegt der Hebesatz in Feldkirchen-Westerham 7,09 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Weyarn 380 % und in Valley 250 %. Die Grundsteuer in Rosenheim wird anhand eines Hebesatzes von 480 % berechnet.

Nachbargemeinden von Feldkirchen-Westerham

Feldkirchen-WesterhamGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Valley 250 %
Aying 310 %
Bruckmühl 320 %
Feldkirchen-Westerham 330 %
Irschenberg 330 %
Baiern 350 %
Glonn 350 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Feldkirchen-Westerham

In Bayern bestimmt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Flächenmodell wie folgt:

Grundsteuer Feldkirchen-Westerham berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Messbetrag 43,69 €
×
Hebesatz 330,00 %
=
Grundsteuer 2025 144,18 Euro

Wie sich die Höhe des Messbetrags für die Grundsteuer in Feldkirchen-Westerham bestimmt, ist in Bayern von der Grundstücksfläche sowie der Wohn- und Nutzfläche abhängig.

Grundsteuer Rechner Feldkirchen-Westerham

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Feldkirchen-Westerham

Für eine Wohnung mit einer anteiligen Grundstücksgröße von 49 qm (Wohnfläche 91 qm) in Feldkirchen-Westerham beträgt der Grundsteuermessbetrag 33,80 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Feldkirchen-Westerham beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 111,54 €.

Grundsteuermessbetrag
33,80 €
× Hebesatz
330 %
= Grundsteuer
111,54 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Feldkirchen-Westerham

Für ein 101 qm großes Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 253 qm in Feldkirchen-Westerham beläuft sich der Grundsteuermessbetrag auf 45,46 € und die Grundsteuer beträgt damit 150,02 €.

Grundsteuermessbetrag
45,46 €
× Hebesatz
330 %
= Grundsteuer
150,02 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Feldkirchen-Westerham

Der Grundsteuermessbetrag für ein Zweifamilienhaus in Feldkirchen-Westerham mit 87 qm Wohnfläche und einer Grundstücksgröße von 150 qm beträgt 36,45 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 120,28 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuermessbetrag
36,45 €
× Hebesatz
330 %
= Grundsteuer
120,28 €

Der Grundsteuermessbetrag wird in allen Beispielen durch das Finanzamt Rosenheim m. ASt Wasserburg festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Feldkirchen-Westerham.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Feldkirchen-Westerham aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Feldkirchen-Westerham.

Aktuelles zur Grundsteuer in Feldkirchen-Westerham

Informieren Sie sich hier, ob Feldkirchen-Westerham eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

  • Für Feldkirchen-Westerham sind aktuell keine Neuigkeiten bekannt.

Grundsteuer Hebesatz Feldkirchen-Westerham

Erhöhung:

Die Grundsteuer B ist seit 2017 um 10 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Feldkirchen-Westerham

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 1.376.240,00 €
Gewerbesteuer 10.794.081,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 8.676.795,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 786.580,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 10.995 Einwohnern in Feldkirchen-Westerham betrug die Grundsteuer durchschnittlich 125,17 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Feldkirchen-Westerham

Der Hebesatz (Grundsteuer B) in Feldkirchen-Westerham beträgt 330 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Feldkirchen-Westerham hängt vom Messbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann geltenden Hebesatz ab. Feldkirchen-Westerham wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich bis Ende 2024 oder spätestens Anfang 2025 neu festsetzen.
In Feldkirchen-Westerham (Bayern) bestimmt sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Flächenmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)