Grundsteuer Weyarn

Hier finden Sie alle wichtigen Angaben zur Ermittlung der Grundsteuer in Weyarn (Gemeinde in Bayern).

Grundsteuer Hebesatz Weyarn

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 250 Prozent (2023) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

380 Prozent (2023)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Weyarn mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Weyarn per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Durchschnitt beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Bayern mit bis zu 5.000 Einwohnern 354,80 %. Damit liegt der Hebesatz in Weyarn 7,10 % über dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Valley 250 % und in Feldkirchen-Westerham 330 %. Die Grundsteuer in Rosenheim wird anhand eines Hebesatzes von 480 % berechnet.

Nachbargemeinden von Weyarn

WeyarnGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2023

Gemeinde Grundsteuer B
Valley 250 %
Warngau 280 %
Feldkirchen-Westerham 330 %
Irschenberg 330 %
Weyarn 380 %
Miesbach 420 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2023

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Weyarn

In Bayern ermittelt sich die neue Grundsteuer nach dem Flächenmodell wie folgt:

Grundsteuer Weyarn berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Messbetrag 52,87 €
×
Hebesatz 380,00 %
=
Grundsteuer 2025 200,91 Euro

Wie sich die Höhe des Messbetrags für die Grundsteuer in Weyarn bestimmt, ist in Bayern von der Grundstücksfläche sowie der Wohn- und Nutzfläche abhängig.

Grundsteuer Rechner Weyarn

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Weyarn

Für eine Wohnung mit einer anteiligen Grundstücksgröße von 54 qm (Wohnfläche 94 qm) in Weyarn beträgt der Grundsteuermessbetrag 35,06 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Weyarn beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 133,23 €.

Grundsteuermessbetrag
35,06 €
× Hebesatz
380 %
= Grundsteuer
133,23 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Weyarn

Für ein 216 qm großes Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 606 qm in Weyarn beläuft sich der Grundsteuermessbetrag auf 99,83 € und die Grundsteuer beträgt damit 379,35 €.

Grundsteuermessbetrag
99,83 €
× Hebesatz
380 %
= Grundsteuer
379,35 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Weyarn

Der Grundsteuermessbetrag für ein Zweifamilienhaus in Weyarn mit 156 qm Wohnfläche und einer Grundstücksgröße von 305 qm beträgt 66,80 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 253,84 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuermessbetrag
66,80 €
× Hebesatz
380 %
= Grundsteuer
253,84 €

Der Grundsteuermessbetrag wird in allen Beispielen durch das Finanzamt Miesbach festgesetzt. Den Grundsteuerbescheid erlässt die Gemeinde Weyarn.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Weyarn aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Weyarn.

Aktuelles zur Grundsteuer in Weyarn

Informieren Sie sich hier, ob Weyarn eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Weyarn

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Einfamilienhäuser ist seit 2012 um 26,7 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Weyarn

Ausgewählte Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 455.932,00 €
Gewerbesteuer 2.230.784,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 2.836.662,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 206.120,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 3.938 Einwohnern in Weyarn betrug die Grundsteuer im Durchschnitt 115,78 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Weyarn

Der Hebesatz (Grundsteuer B) in Weyarn beträgt 380 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Weyarn hängt vom Messbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann geltenden Hebesatz ab. Weyarn wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich bis Ende 2024 oder spätestens Anfang 2025 neu festsetzen.
In Weyarn (Bayern) ermittelt sich die neue Grundsteuer nach dem Flächenmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)