Grundsteuer Freihung

Hier finden Sie alle relevanten Infos zur Grundsteuer in Freihung (Gemeinde in Bayern).

Grundsteuer Hebesatz Freihung

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 350 Prozent (2023) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

350 Prozent (2023)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

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Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Freihung per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2025 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2025 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2024 sein wird, ist noch unbekannt.

Durchschnittlich beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Bayern mit bis zu 5.000 Einwohnern 354,80 %. Damit liegt der Hebesatz in Freihung 1,37 % unter dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Hirschau 340 % und in Grafenwöhr 330 %. Die Grundsteuer in Bayreuth wird anhand eines Hebesatzes von 430 % berechnet.

Nachbargemeinden von Freihung

FreihungGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2023

Gemeinde Grundsteuer B
Vilseck 300 %
Grafenwöhr 330 %
Weiherhammer 330 %
Hirschau 340 %
Freihung 350 %
Hahnbach 350 %
Kohlberg 350 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2023

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Freihung

In Bayern berechnet sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Flächenmodell wie folgt:

Grundsteuer Freihung berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Messbetrag 65,30 €
×
Hebesatz 350 %
=
Grundsteuer 2025 228,55 Euro

Wie sich die Höhe des Messbetrags für die Grundsteuer in Freihung berechnet, ist in Bayern von der Grundstücksfläche sowie der Wohn- und Nutzfläche abhängig.

Grundsteuer Rechner Freihung

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Freihung

Für eine Wohnung mit einer anteiligen Grundstücksfläche von 73 qm (Wohnfläche 106 qm) in Freihung beträgt der Grundsteuermessbetrag 40,01 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Freihung beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 140,04 €.

Grundsteuermessbetrag
40,01 €
× Hebesatz
350 %
= Grundsteuer
140,04 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Freihung

Für ein 80 qm großes Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 224 qm in Freihung beläuft sich der Grundsteuermessbetrag auf 36,96 € und die Grundsteuer beträgt damit 129,36 €.

Grundsteuermessbetrag
36,96 €
× Hebesatz
350 %
= Grundsteuer
129,36 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Freihung

Der Grundsteuermessbetrag für ein Zweifamilienhaus in Freihung mit 133 qm Wohnfläche und einer Grundstücksgröße von 220 qm beträgt 55,34 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 193,69 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuermessbetrag
55,34 €
× Hebesatz
350 %
= Grundsteuer
193,69 €

Der Grundsteuermessbetrag wird in allen Beispielsfällen durch das Finanzamt Amberg festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Freihung.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Freihung aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Freihung.

Aktuelles zur Grundsteuer in Freihung

Informieren Sie sich hier, ob Freihung eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

Grundsteuer Hebesatz Freihung

Erhöhung:

Die Grundsteuer für Einfamilienhäuser ist seit 2015 um 16,7 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Freihung

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 224.606,00 €
Gewerbesteuer 377.021,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 1.479.524,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 73.622,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 2.535 Einwohnern in Freihung betrug die Grundsteuer durchschnittlich 88,60 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Freihung

Der Hebesatz (Grundsteuer B) in Freihung beträgt 350 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Freihung hängt vom Messbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann geltenden Hebesatz ab. Freihung wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich bis Ende 2024 oder spätestens Anfang 2025 neu festsetzen.
In Freihung (Bayern) berechnet sich die Grundsteuer ab 2025 nach dem Flächenmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)