Grundsteuer Petersdorf

Hier finden Sie alle relevanten Informationen zur Ermittlung der Grundsteuer in Petersdorf (Gemeinde in Bayern).

Grundsteuer Hebesatz Petersdorf

Grundsteuer Hebesatz Erläuterungen
Grundsteuer A 380 Prozent (2022) Grundsteuer A, B und C einfach erläutert
Grundsteuer B

380 Prozent (2022)

Grundsteuer C Frühestens ab 2025

Jetzt mithelfen: Hebesatz 2024 oder 2025 für Petersdorf mitteilen.

Gut zu wissen:

Den Hebesatz legt die Gemeinde Petersdorf per Satzung fest. Eine Erhöhung des Hebesatzes für 2024 kann die Gemeinde nur bis zum 30.06.2024 beschließen. Wie hoch der Hebesatz ab 2025 sein wird, ist noch unbekannt.

Im Durchschnitt beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Gemeinden aus Bayern mit bis zu 5.000 Einwohnern 352,81 %. Damit liegt der Hebesatz in Petersdorf 7,71 % über dem Durchschnitt.  Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Hollenbach 380 % und in Affing 425 %. Die Grundsteuer in Augsburg wird anhand eines Hebesatzes von 555 % berechnet.

Nachbargemeinden von Petersdorf

PetersdorfGrundsteuer BHebesatz in Prozent:bis 300über 300 bis 400über 400 bis 500über 500 bis 700über 700

Ranking 2022

Gemeinde Grundsteuer B
Aindling 350 %
Pöttmes 360 %
Petersdorf 380 %
Hollenbach 380 %

Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Deutschland, 2022

Berechnungsbeispiel

Grundsteuer berechnen Petersdorf

In Bayern ermittelt sich die reformierte Grundsteuer nach dem Flächenmodell wie folgt:

Grundsteuer Petersdorf berechnen Beispiel Einfamilienhaus
Messbetrag 92,01 €
×
Hebesatz 380,00 %
=
Grundsteuer 2025 349,64 Euro

Wie sich die Höhe des Messbetrags für die Grundsteuer in Petersdorf ermittelt, ist in Bayern von der Grundstücksfläche sowie der Wohn- und Nutzfläche abhängig.

Grundsteuer Rechner Petersdorf

Beispiele

Grundsteuer Wohnung Petersdorf

Für eine Wohnung mit einer anteiligen Grundstücksgröße von 91 qm (Wohnfläche 143 qm) in Petersdorf beträgt der Grundsteuermessbetrag 53,69 €. Die Grundsteuer für die Eigentumswohnung in Petersdorf beläuft sich damit ab 2025 bei Nutzung zu Wohnzwecken auf 204,02 €.

Grundsteuermessbetrag
53,69 €
× Hebesatz
380 %
= Grundsteuer
204,02 €

Grundsteuer Einfamilienhaus Petersdorf

Für ein 138 qm großes Einfamilienhaus auf einem Grundstück von 356 qm in Petersdorf beläuft sich der Grundsteuermessbetrag auf 62,54 € und die Grundsteuer beträgt damit 237,65 €.

Grundsteuermessbetrag
62,54 €
× Hebesatz
380 %
= Grundsteuer
237,65 €

Grundsteuer Zweifamilienhaus Petersdorf

Der Grundsteuermessbetrag für ein Zweifamilienhaus in Petersdorf mit 141 qm Wohnfläche und einer Grundstücksgröße von 245 qm beträgt 59,14 €. Ab 2025 beträgt die Grundsteuer für das Zweifamilienhaus 224,73 € bei Wohnnutzung.

Grundsteuermessbetrag
59,14 €
× Hebesatz
380 %
= Grundsteuer
224,73 €

Der Grundsteuermessbetrag wird in allen Fällen durch das Finanzamt Augsburg-Land festgesetzt. Den Bescheid über die Grundsteuer erlässt die Gemeinde Petersdorf.

Grundsteuerbescheide

So sehen beispielhaft die Grundsteuerbescheide in Petersdorf aus


Zuständigkeiten

Tools zur Bescheidprüfung

Wohnfläche

Einfache Hilfestellung zur Wohnflächenberechnung in Petersdorf.

Aktuelles zur Grundsteuer in Petersdorf

Informieren Sie sich hier, ob Petersdorf eine Erhöhungen der Grundsteuer plant

  • Für Petersdorf sind aktuell keine Neuigkeiten bekannt.

Grundsteuer Hebesatz Petersdorf

Erhöhung:

Die Grundsteuer B ist seit 2016 um 8,6 % gestiegen.

Gut zu wissen:

Steueraufkommen Petersdorf

Einzelne Steuerarten

Steuerart Betrag (2022)
Grundsteuer A und B 175.838,00 €
Gewerbesteuer 419.130,00 €
Einkommensteuer (Anteil) 1.079.723,00 €
Umsatzsteuer (Anteil) 23.916,00 €
Weitere Nicht bekannt

Gut zu wissen:

Bei 1.682 Einwohnern in Petersdorf betrug die Grundsteuer durchschnittlich 104,54 Euro pro Kopf.

Häufig gestellte Fragen zur neuen Grundsteuer in Petersdorf

Der Hebesatz (Grundsteuer B) in Petersdorf beträgt 380 Prozent.
Die Höhe der Grundsteuer ab 2025 in Petersdorf hängt vom Messbetrag zum 1. Januar 2025 und dem dann geltenden Hebesatz ab. Petersdorf wird den Hebesatz 2025 voraussichtlich bis Ende 2024 oder spätestens Anfang 2025 neu festsetzen.
In Petersdorf (Bayern) ermittelt sich die reformierte Grundsteuer nach dem Flächenmodell.

Vergleich Hebesätze (Grundsteuer B)